Herr Müller, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu?

Portrait von Carsten Müller
Carsten Müller
CDU
94 %
47 / 50 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Thomas W. •

Herr Müller, weshalb möchte die CDU/CSU die AfD nicht vom Verfassungsgericht prüfen lassen? Wie stehen Sie mit Ihrem politischen Gewissen dazu?

Sehr geehrter Herr Müller,

die AfD auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen stellt sich in Anbetracht der hiesigen Ereignisse und dem neuen Gutachten der GFF zunehmend als moralische Pflicht dar. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags und Sie als CDU-Abgeordner im Besonderen haben die große Verantwortung, Land und Bürger vor einem erneuten Verfall in historisch schreckliche Zeiten zu bewahren. Nicht umsonst haben die Urväter und -mütter des Grundgesetzes diese Möglichkeit vorgesehen: Um der Demokratie eine Waffe gegen den Wolf im Schaafspelz mit auf den Weg zu geben.

Einige aus Ihrer Partei sagen, ein Verbotsverfahren hätte keinen Erfolg. Viele Experten sehen das anders.

Weshalb greifen Sie der juristischen Einschätzung des Bundesverfassungsgerichtes vorweg?

Weshalb gebieten Sie dem politischen Rechtsradikalismus in Deutschland nicht Einhalt?

Halten Sie als verantwortlicher Politiker die AfD nicht für verfassungswidrig oder zumindest für prüfwürdig?

Portrait von Carsten Müller
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren. Ich kann Ihre Sorge über die Entwicklung der AfD gut nachvollziehen.

Dennoch ist ein Parteiverbot ein äußerst scharfes Schwert in einer Demokratie – und es unterliegt hohen rechtlichen Hürden. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Partei politische Aussagen tätigt, die uns zu Recht beunruhigen, sondern ob sie aktiv und nachweislich die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. Das vor einigen Wochen veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wird regelmäßig als Beweis für die Verfassungswidrigkeit der AfD angesehen. Ich teile die Einschätzung, dass die GFF-Veröffentlichung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Das ist jedoch nur ein Aspekt, denn einzig entscheidend ist, ob das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen für ein Parteienverbot erfüllt sieht. Auf eine eindeutig normativ verfassungsrechtliche Wertung kommt es an. In der Vergangenheit führte es etwa im Januar 2017 zur Ablehnung des Verbots der NPD, obwohl das Bundesverfassungsgericht selbst befand: „Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.“ (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele, 17. Januar 2017, angerufen am 15. September 2026, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html).

In diesem Sachzusammenhang führt dann selbst das viel zitierte GFF-Gutachten sehr deutlich aus, dass „[d]er AfD … damit im Ergebnis nicht nachzuweisen [ist], dass sie die parlamentarische Demokratie als System abschaffen und durch ein undemokratisches System ersetzen will.“ (Gesellschaft für Freiheitsrechte: Ist die Alternative für Deutschland verfassungswidrig?, 25. Juni 2026, S. 1448, angerufen 15. September 2026, https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/GFF_AfD-Gutachten.pdf). Diese Formulierung ist eindeutig und daher muss bedacht werden, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren der AfD eher nutzen als schaden könnte. Ein gescheitertes Verbot würde von ihr mit Sicherheit politisch ausgeschlachtet und als „Beleg“ für ihr „demokratische Grundausrichtung“ sowie die „eine vermeintliche unrechte Unterdrückung“ dargestellt werden. Damit würde ein gescheitertes Verfahren das genaue Gegenteil bewirken. Das könnte den Zusammenhalt unserer Gesellschaft weiter gefährden und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen massiv schwächen.

Zum jetzigen Zeitpunkt unterstütze ich daher die Etablierung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammenzuführen und das Vorliegen der Voraussetzung für ein Verfahren qualifiziert verfassungsrechtlich zu prüfen. Zudem ist es aus meiner Sicht weiterhin wichtig, dort, wo Organisationsteile der AfD, etwa die Jugendorganisation oder einzelne Landesverbände verfassungsfeindlich agieren, sie durch den Verfassungsschutz zu beobachtet und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Carsten Müller
Carsten Müller
CDU

Weitere Fragen an Carsten Müller