Die Bundesregierung hat nach einiger Kritik klargestellt, dass durch die Änderung des Wehrdienstgesetzes die Reisefreiheit nicht im Sinne eines administrativen Verbots eingeschränkt werden soll.
Statt kompletter Streichung statt des ursprünglich geplanten Beitragssatzes 3,5 Prozent sollen für mitversicherte Partner künftig 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens gezahlt werden.
Da die Frage direkt an Carsten Schneider in seiner Funktion als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gerichtet ist, möchten wir herzlich darum bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu richten.
Bezüglich dieser Frage hat die Bundeszentrale für politische Bildung gerade Ende Mai diesen Jahres einen Artikel veröffentlicht (der entsprechende Link ist unten von uns beigefügt worden). Zusammengefasst ergibt sich jedoch aus verschiedenen Quellen, dass die Erhebung solcher Zahlen, insbesondere in Kriegsgebieten, immer eine gewisse Unsicherheit birgt. Einigkeit besteht insofern, dass bewaffnete Konflikte immer auch Schäden an Klima und Umwelt nach sich ziehen.
Wir entschuldigen uns für jede Verzögerung.
