Antwort 21.05.2025 von Cemal Bozoğlu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie bereits erläutert, sind Geflüchtete während des Asylverfahrens nicht regulär in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.