Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Elektromobilität zu fördern und um den CO² Ausstoß zu mindern? Werden die Rahmenbedingungen für die THG-Prämie verbessert?

Das Foto zeigt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Chantal Kopf.
Chantal Kopf
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bernhard K. •

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Elektromobilität zu fördern und um den CO² Ausstoß zu mindern? Werden die Rahmenbedingungen für die THG-Prämie verbessert?

Im Jahr 2023 ist die THG-Quote drastisch gesunken; dies ist-neben der schlechten Ladeinfrastruktur- kein Anreiz zum Kauf eines Elektrofahrzeuges und damit zur Vermeidung von CO².
Einerseits führt ein drastischer Anstieg der Importe von vermutlich falsch deklarierten betrügerischen Biokraftstoffen aus Asien, insbesondere aus China, zu erheblichen Preisrückgängen. Andererseits ist die vorgegebene Quote für die Mineralölkonzerne derzeit immer noch viel zu leicht zu erfüllen. Die Bundes- regierung weiß bereits seit Anfang des Jahres von diesem Umstand. Neben dem abgesackten Markt ist auch der Strommix in Deutschland erneut schmutziger geworden. Insbesondere ein Anstieg von Kohlestrom im Strommix sorgt für mehr CO2-Ausstoß für den geladenen Strom. Ein eAuto spart somit weniger CO2 ein und ist daher weniger umweltschonend.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für ihre Nachricht zum Thema THG-Prämien und Förderung der Elektromobilität und die kritischen Nachfragen zu schwierigen Punkten. Bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort, aber bei vielen Detailfragen informiere ich mich erst bei meinen Fachkollegen und -kolleginnen, um fundierte Auskunft geben zu können.

Es geht auch mir nicht immer schnell genug vorwärts mit der Verkehrswende, aber wir stellen die Weichen in die richtige Richtung und bringen seit langem dringend nötige Verbesserungen auf den Weg.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Die THG-Quote selbst sinkt nicht, sondern sie steigt stetig! Zur Zeit beträgt die Quote noch 9,2%, das heißt, Mineralölunternehmen müssen 9,2 % der Treibhausgas-Emissionen ihrer Gesamtabsatzmenge wieder einsparen, bis 2030 steigt die Quote jährlich bis auf 25%.

Tatsächlich gesunken sind die Marktpreise für die THG-Quote und damit die THG-Prämie, die an die E-Auto-Fahrern ausbezahlt wird. Die Höhe der THG-Prämie ergibt sich immer aus zwei wesentlichen Faktoren:

*             Aus der Höhe der für das Zertifikat ausgehandelten Kaufpreises.

*             Aus der Provision des Vermittlers.

Wichtige Fakten dazu:

1.           Marktbasiertes System der THG-Quote: Die THG-Quote ist ein marktbasiertes System, das darauf abzielt, den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor zu erhöhen. Preisschwankungen sind üblich, aber es müssen Fehlentwicklungen korrigiert werden, um eine gute Marktsituation für nachhaltige Optionen wie Elektromobilität und grünen Wasserstoff zu schaffen. Die Höhe des Marktpreises für die THG-Quote wird jedoch von verschiedenen Marktmechanismen beeinflusst. Mehrere Faktoren wirken sich preismindernd aus, darunter der Wegfall inflationärer Effekte durch den Ukraine-Konflikt als auch zuletzt gute Ernteerträge. Zusätzlich erhöht der weltweite Zubau von Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe das Angebot. Des Weiteren ist der Preisverfall beim THG-Quotenhandel kein isoliert deutsches Phänomen. Nach Auskunft von Mineralöl- und Biokraftstoffhändlern sind die Preise in ganz Europa gefallen.

2.           Einflussfaktoren auf die THG-Quote: Den Verdachtsfall, dass fälschlicherweise als „fortschrittlicher Biokraftstoff“ deklarierter Biodiesel aus China in die EU importiert wurde, nehmen wir sehr ernst. Diese Vorfälle bedrohen nicht nur das Vertrauen in die Integrität unseres Kraftstoffsystems, sondern gefährden auch unsere Bemühungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Um Umgehungsmechanismen zu vermeiden, brauchen wir einen europäischen Ansatz, weshalb wir mit der Novellierung der 37. BImSchV die Bundesregierung im Entschließungsantrag aufgefordert haben, bei der Europäischen Kommission auf eine Verbesserung der Betrugsprävention hinzuwirken. Des Weiteren soll geprüft werden, welchen weitergehenden regulatorischen Möglichkeiten innerhalb des EU-Rechts bestehen, um die Betrugsprävention im nationalen Recht zielgerichtet zu stärken und diese zeitnah zu implementieren.

3.           Erwartete Entwicklung des Quotenmarktes: Die aktuelle Marktsituation ist für Teilnehmer unbefriedigend, jedoch ist davon auszugehen, dass die Situation sich bald ändert. Mit der jährlich steigenden THG-Quote wird eine steigende Nachfrage nach Erfüllungsoptionen - also z. B. E-Auto-Zertifikaten - erwartet, was zu steigenden Preisen führen könnte.

4.           Erweiterung der Vorgaben für den Verkehrssektor: 2023 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU beschlossen. Damit wird auch für Kraftstoffe im Flug- und Seeverkehr ab 2025 die Erfüllung der THG-Quote zur Pflicht, dadurch wird die Nachfrage nach E-Auto-Zertifikaten voraussichtlich weiter steigen.

5.           Strommix:  Das Solarpaket, das Wind-an-Land-Gesetz und der Ausbau der Netze wirken sich auf den Strommix an der Ladesäule aus. Deutschland hat 2023 erstmals mehr als die Hälfte des tatsächlich verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen. 2022 stieg zwar die Menge des Kohlestroms kurzfristig wieder, sank 2023 jedoch erneut um ca. 30%: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_087_43312.html .

6.           Ladeinfrastruktur: Die Bundesregierung hat den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw massiv vorangetrieben. Derzeit gibt es mehr als 110.000 öffentliche Ladepunkte. Der Ausbau wird in diesem und im nächsten Jahr, aufgrund von EU-weiten Vorgaben noch einmal drastisch nach oben gehen (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/07/25/alternative-fuels-infrastructure-council-adopts-new-law-for-more-recharging-and-refuelling-stations-across-europe/). Dazu sind im Haushalt für 2024 1,8 Milliarden Euro an Sofortmitteln eingestellt und des Weiteren mehr als 3 Milliarden Euro an abrufbaren Mitteln geblockt (sogenannte Verpflichtungsermächtigungen).

7.           Förderung von E-Autos: Diese findet auf mehreren Ebenen statt, unter anderem durch Investitionen in den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, Förderung von Forschung und Entwicklung für Batteriezellenforschung, Diversifizierung von notwendigen Rohstoffen und den Ausbau Erneuerbarer Energien. All dies reduziert Kosten beim Kauf und Betrieb eines E-Autos.

Eine direkte Kaufförderung für Kund*innen von E-Autos ist nicht mehr notwendig. Die teilweise noch teuren Kaufpreise von E-Autos, die vor allem bei deutschen Autobauern verbreitet sind, haben nichts mit der Marktreife der Technologie Elektromobilität zu tun. Es gibt eine Vielzahl an E-Autos, die ökonomisch günstiger sind als Verbrenner. Eine regelmäßig erneuerte Liste gibt bspw. der ADAC aus (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/guenstigste-elektroautos/ sowie https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/autokosten/elektroauto-kostenvergleich/).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen zeigen, dass wir mit dem Umstieg auf Elektromobilität auf einem guten Weg sind und alles tun, um die wichtige Verkehrswende auch auf dieser Ebene so schnell wie möglich zu schaffen. Wenn Sie darüber hinaus mehr über unsere Arbeit zur Automobilindustrie erfahren möchten, würde ich Sie gerne herzlich zu einer Veranstaltung der grünen Bundestagsfraktion einladen. Noch in dieser Woche führen wir ein Fachgespräch zur Zukunft der Automobilindustrie. Eine virtuelle Teilnahme ist möglich. Anmelden können Sie sich hier: https://www.gruene-bundestag.de/termine/die-automobilindustrie-in-deutschland-aufbruch-zur-zukunftsbranche .

Mit freundlichen Grüßen

Chantal Kopf

 

 

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