Frage an Christel Oldenburg bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Christel Oldenburg
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Frage von Andreas L. •

Frage an Christel Oldenburg von Andreas L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Oldenburg!

Ich denke, im Jahr 2009 steht eine Entscheidung bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes an. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Gesetz für unvollständig erklärt hat, erwarte ich eine klare und allgemein gültige Regelung. Ich bin Betreiber einer Gaststätte, einer sog. Einraumkneipe, habe also keine Möglichkeit, ein Raucherbereich zu schaffen. Gleichzeitig ist meine Gaststätte grösser als 75 qm, und ich biete selbst zubereitete Speisen an. Ich finde das gelte Recht benachteiligt mich unglaublich: ich muss tatenlos zusehen, wie meine rauchenden Stammgäste 10 m weiter die Strasse hoch gehen, um eine Raucherkneipe aufzusuchen. Es ist nicht fair, Ausnahmeregelungen zu schaffen, ausserdem ist es völlig unverständlich, denn in anderen europäischen Ländern funktioniert das absolute Rauchverbot ja auch. In Flugzeugen, Bussen und Bahnen gibt es auch keine Raucherbereiche mehr, warum also in unserer Gastronomielandschaft? Entweder alle dürfen Raucherkneipen sein, oder keiner!

Mit freundlichem Gruss
Andreas Laitenberger

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Lieber Herr Laitenberger,

vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Februar 09 in Sachen Nichtraucherschutzgesetz. Der Gesundheitsausschuss hat am 5. Februar 09 eine Expertenanhörung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchgeführt. Es wurden sowohl Experten gehört, die sich für ein umfassendes Rauchverbot aussprechen (Nichtraucherschutz Hamburg e.V.; Pro Rauchfrei Deutschland e.V.), als auch Experten, die für eine Ausnahmeregelung für Einraumkneipen (u.a. Handelskammer, DEHOGA) eintreten. Ferner wurde ein Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten gehört, der die Seite der Arbeitnehmer darstellte sowie zwei Juristen, die die rechtlichen Aspekte erläuterten.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Raucherlaubnis in Einraumkneipen habe ich kurzzeitig geglaubt, dass diese Regelung eine gute Lösung ist. Inzwischen habe ich meine Meinung geändert. Es sollte in Hamburg in Gaststätten ein absolutes Rauchverbot geben – wie in anderen Ländern auch. Wie Sie bereits erwähnten, funktioniert das absolute Rauchverbot in anderen europäischen Ländern ja auch. Auch in einem südländischen Land, wie Italien, wo Espresso und die Zigarette in den Pizzerien, kleinen Kaffeehäusern etc. fast zum „Bild des Italieners gehörten“, wurde das absolute Rauchverbot akzeptiert.
Nach Auswertung des Wortprotokolls sowie nach der Senatsanhörung im Gesundheitsausschuss, die voraussichtlich am 27. März 09 stattfindet, wird sich die SPD-Fraktion abschließend eine Meinung bilden.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Oldenburg

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