Setzt sich NRW im Bundesrat für verpflichtende flexible Netzanschlüsse für Speicher ein, und plant das Land Eigenkapital für Stadtwerke über die NRW.BANK für den Verteilnetzausbau?

Portrait von Christian Berger
Christian Berger
CDU
100 %
11 / 11 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sebastian R. •

Setzt sich NRW im Bundesrat für verpflichtende flexible Netzanschlüsse für Speicher ein, und plant das Land Eigenkapital für Stadtwerke über die NRW.BANK für den Verteilnetzausbau?

Das Netzpaket sieht einen Redispatch-Vorbehalt für neue EE-Anlagen vor. Zugleich ist die flexible Netzanschlussvereinbarung (§ 17 Abs. 2b EnWG) nur eine Kann-Regelung: Netzbetreiber dürfen ablehnen, Speicher gemeinsam mit Wind- oder PV-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt anzuschließen. Der Bundesrat hat im Juli 2026 auf Initiative Schleswig-Holsteins einen Entwurf beschlossen, der daraus eine Pflicht machen würde (Drs. 143/26).

Unterstützen Sie, dass NRW diese Linie auch beim Netzpaket vertritt?

Zudem brauchen Verteilnetzbetreiber viel zusätzliches Eigenkapital. Viele Stadtwerke, auch im Oberbergischen, können das kaum allein aufbringen. Der Bund setzt verstärkt auf private Finanzinvestoren, deren höhere Renditeerwartungen über die Netzentgelte bezahlt werden.

Gibt es auf Landesebene Überlegungen, Stadtwerken öffentliches Eigenkapital bereitzustellen, etwa über die NRW.BANK?

Portrait von Christian Berger
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R. 

vielen Dank für Ihre Frage, die zwei wichtige und für den Netzausbau im Oberbergischen wie landesweit sehr praxisrelevante Punkte anspricht.

Zur flexiblen Netzanschlussvereinbarung: Die geschilderte Rechtslage ist zutreffend. § 17 Abs. 2b EnWG ist seit Februar 2025 tatsächlich eine Kann-Regelung – Netzbetreiber können, müssen aber nicht anbieten, Speicher gemeinsam mit Wind- oder PV-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt anzuschließen. Dass daraus in der Praxis Projekte ausgebremst werden, ist mir bekannt und aus meiner Sicht ein ernstzunehmendes Problem. Der Bundesrat hat sich in mehreren Beschlüssen – zuletzt auf Initiative Schleswig-Holsteins (Drs. 143/26, Beschluss vom 10.07.2026) – für eine verbindlichere Regelung ausgesprochen, mit der Netzbetreiber ein solches Angebot nur noch aus nachvollziehbaren technischen Gründen ablehnen dürfen. Diese Richtung halte ich für sinnvoll, da sie die Netzkapazitäten effizienter nutzt, ohne Netzbetreibern die technische Letztverantwortung zu nehmen.

Zur konkreten Positionierung der Landesregierung im Bundesrat zu dieser speziellen Initiative kann ich Ihnen an dieser Stelle keine abschließend belastbare Aussage machen, da mir hierzu keine offiziell dokumentierte, zitierfähige Stellungnahme vorliegt. 

Zum Eigenkapital für Stadtwerke: Hier kann ich Ihnen bereits Konkretes berichten: Landesregierung und NRW.BANK haben im Oktober 2026 das neue Förderprogramm „NRW.BANK.Energienetze" angekündigt. Es soll kommunal getragenen Energieversorgern über Nachrangdarlehen helfen, ihr wirtschaftliches Eigenkapital zu stärken – mit Landesgarantie und einem Fördervolumen von bis zu 100 Mio. Euro je Vorhaben. Start ist voraussichtlich Anfang 2027. Damit reagiert NRW auch auf die berechtigte Sorge, dass eine zu starke Abhängigkeit von privaten Finanzinvestoren über höhere Renditeerwartungen letztlich die Netzentgelte belastet. Öffentlich bereitgestelltes, günstiger refinanziertes Kapital ist hier aus meiner Sicht der wirtschaftlich vernünftigere Weg – gerade für Stadtwerke, die das allein kaum stemmen können.

Mit freundlichen Grüßen 

Christian Berger

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christian Berger
Christian Berger
CDU

Weitere Fragen an Christian Berger