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Bemüht sich das BMV/KBA um eine vorgezogene dt. nationale Ankennung der bereits durch das niederländische RDW provisorisch zugelassenen Genehmigung für Supervised FSD des Herstellers Tesla ?

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Christian Hirte
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Frage von Bjoern K. •

Bemüht sich das BMV/KBA um eine vorgezogene dt. nationale Ankennung der bereits durch das niederländische RDW provisorisch zugelassenen Genehmigung für Supervised FSD des Herstellers Tesla ?

Sehr geehrter Herr Hirte,

vielen Dank für die Beantwortung der bereits vorangegangenen Fragen zu Tesla Supervised FSD und lieben Dank auch an die Kollegen des Ministeriums für die Zuarbeit.

Wie sie bereits erläutert hatten, strebt das Ministerium zusammen mit dem KBA derzeit eine deutsche Position an, um im Rahmen des EU-weiten Votums nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 im Rahmen des TCMV über eine EU-weite Übernahme der Genehmigung der niederländischen Behörde RDW abzustimmen.

Dennoch besteht für alle Länder ebenso nach Artikel 39 der Vorordnung (EU) 2018/858 / UN R-171 (DCAS) die Möglichkeit einer nationalen Anerkennung die Freigabe der Nutzung von Tesla FSD Supervised (Level 2), so wie bereits durch die Länder Belgien (10.6.), Litauen (20.5.), Estland (29.5.) und Dänemark (9.6.) erfolgt.

Bemüht sich das BMV/KBA um eine vorgezogene dt. nationale Anerkennung vor der EU-weiten Genehmigung (ca. Q1/2027) als technologischer Vorreiter der EU, falls nicht, wieso ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.

Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.

Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte MdB

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