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Warum ist Tesla FSD mit Aufsicht in Dänemark und Belgien nach Akzeptanz der niederländischen Ausnahmeregelung gemäß Art. 39 zulässig, während Deutschland zu langsam ist, um das Gleiche zu tun?

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Frage von Rohit Sanjeev K. •

Warum ist Tesla FSD mit Aufsicht in Dänemark und Belgien nach Akzeptanz der niederländischen Ausnahmeregelung gemäß Art. 39 zulässig, während Deutschland zu langsam ist, um das Gleiche zu tun?

Dear Mr. Hirte,

Tesla FSD Supervised ist in den Niederlanden, Dänemark und Belgien, die nahezu identische Verkehrsregeln und -bedingungen haben, bereits zugelassen. Warum verzögern die BMV und Ihr Ministerium die Einführung von FSD Supervised? Welche Logik steckt hinter dieser Verzögerung?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung. Sie ermöglicht es Herstellern, Fahrzeuge oder Fahrzeugkomponenten zuzulassen, die auf neuen, innovativen Konzepten beruhen und von bestehenden europäischen Vorschriften zur Typgenehmigung abweichen. Eine Genehmigung nach Artikel 39 ist nicht automatisch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union gültig.

Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet. Dem KBA wird voraussichtlich noch im Juli ein Tesla‑Fahrzeug zur eigenständigen Erprobung des Systems zur Verfügung gestellt, um eine fundierte deutsche Position dazu zu erarbeiten.

Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles. Bei einem positiven Votum erlässt die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt, der die niederländische Genehmigungsbehörde ermächtigt, eine in der gesamten Europäischen Union gültige Typgenehmigung zu erteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Hirte MdB

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