Frage an Christian Kühn bezüglich Petitionen

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Christian Kühn
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jochen H. •

Frage an Christian Kühn von Jochen H. bezüglich Petitionen

Sehr geehrter Herr Kühn,

In BW wurde aus Gründen der Koalitionsräson der von der FDP eingebrachte Gesetzesentwurf von Bürgerbegehren zu Landkreis-Themen seitens der Grünen abgeschmettert, obwohl eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten dafür ist. Dieses Recht für die Bürgerinnen und Bürger aus diesen Gründen vorzuenthalten, ist ein Skandal. Nur in BW und Hessen gibt es diese Möglichkeit nicht, die Zeit dafür wäre reif gewesen.
Wohl aus gleichen Gründen wollen sich die Grünen im Bund von der direkten Demokratie abwenden. Was wird aus dem Volksentscheid, warum soll diese Bürgerbeteiligung auf der Strecke bleiben?
Als Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie Baden-Württemberg wären die Grünen deshalb für mich und viele weitere zukünftig nicht wählbar!

Mit freundlichen Grüßen
J. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Seit vielen Jahren fordere ich Instrumente der direkteren Beteiligung und Mitbestimmung der Bürger*innen. Daher kann ich Ihre Position sehr gut verstehen. Dennoch: Die Debatte auf unserem digitalen Parteitag ist das beste Beispiel eines demokratischen Prozesses. Und auch wenn ich mich für die direkte Demokratie ausgesprochen habe und immer noch ausspreche, so stehe ich voll und ganz hinter unserem Grundsatzprogramm.

Denn die Essenz unserer Demokratie ist, dass Perspektiven aktiv eingebracht werden können. Eine vielfältige Demokratie braucht Einmischung, Repräsentanz, Lust zur Auseinandersetzung und Kompromissfähigkeit. Ich möchte, dass unsere Bevölkerung die Möglichkeit bekommt, die politische Agenda stärker selbst zu gestalten. Dieses Grundprinzip grüner Politik spiegelt sich auch im neuen Grundsatzprogramm wider.

Wie Sie wissen, setzen wir uns in unserem Grundsatzprogramm für Bürger*innen-Räte ein. Mit diesen soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei ausgewählten Themen die Alltagsexpertise von zufällig ausgewählten Bürger*innen noch direkter in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Bürger*innen-Räte können nach unserer Vorstellung auf Initiative der Regierung, des Parlaments oder als Bürgerbegehren, also von unten aus der Bevölkerung heraus zu einer konkreten Fragestellung eingesetzt werden. Das soll auch auf Bundesebene möglich sein.

Ich halte diese Form der direkten Beteiligung am politischen Aushandlungsprozess in Zeiten starker Polarisierung und gesellschaftlicher Pluralisierung für ein passendes Instrument, um unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen wieder miteinander ins direkte Gespräch zu bringen.

Freundliche Grüße

Chris Kühn