Was hält die FDP von der Einführung eines "Verfassungsstaatsanwaltes", der von sich aus die Gesetzgebung kontrolliert, damit sich nicht erst jemand finden muß, der das dann auch machen kann.

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Frage von Hartmut S. •

Was hält die FDP von der Einführung eines "Verfassungsstaatsanwaltes", der von sich aus die Gesetzgebung kontrolliert, damit sich nicht erst jemand finden muß, der das dann auch machen kann.

Das Beispiel "teilweise verfassungswidrig" zu den Hartz-IV-Sanktionen zeigt doch, daß viele Menschen zwei Jahrzehnte lang wehrlos mit einer täglichen "halbvergifteten Suppe" leben mußten. Was ist aus diesen Menschen geworden? Werden diese entschädigt? Werden zerstörte Existenzen wiedergutgemacht?
Ähnliches gilt für Sozialversicherungen, wo es kein für alle gleichwertiges SozialversicherungsRECHT gibt und viele Menschen (Nicht-Arbeitnehmer) benachteiligt und ausgegrenzt werden, selbst wegen Alters!.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke, allerdings bin ich hier skeptisch:

Jeder Bundestagsabgeordnete ist in gewisser Weise schon ein "Verfassungsstaatsanwalt". Denn bereits im Gesetzgebungsverfahren werden Gesetze selbstverständlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft - durch den Bundestag, den Bundesrat und schlussendlich auch durch den Bundespräsidenten. Sollten Gesetze beschlossen werden, obwohl verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, haben 25 Prozent der Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie auch die Bundesregierung und die Landesregierungen jederzeit die Möglichkeit, jedes Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüfen zu lassen. Von dieser Möglichkeit wurde ja auch bereits durch Abgeordnete unserer Fraktion Gebrauch gemacht.

Der Weg zum Bundesverfassungsgericht steht zudem jedem offen, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. In einer Reihe von Konstellationen hat das Bundesverfassungsgericht auch die Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr weit und bürgerfreundlich ausgelegt. Zudem ist es begrüßenswert, dass es inzwischen zivilgesellschaftliche Organisationen gibt, die sich den Schutz unserer Grundrechte auf die Fahnen geschrieben haben und so gewährleisten, dass ggf. eine erneute Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit in die Wege geleitet werden kann.

Freundliche Grüße

Christian Lindner

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