Prof. Streeck spricht von Willkür bei der Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI. Wie kann man Behörden von willkürlichem Verhalten abhalten? Gilt kein Willkürverbot?
Sehr geehrte Frau F.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Natürlich besteht für deutsche Behörden, ebenso wie für andere staatliche Akteure das sogenannte Willkürverbot, also das Verbot, die dem Recht Unterworfenen willkürlich zu behandeln.
Für weitere Informationen zum Genesenennachweis verweise ich gerne auf die Internetseite des RKI. Diese ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html [letzter Aufruf am 28.01.2022] aufrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Petry
