Würden Sie den Antrag einer Prüfung für ein Parteiverbot der "AfD" beim Bundesverfassungsgericht zustimmen?

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Christian Zwanziger
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Frage von Michael G. •

Würden Sie den Antrag einer Prüfung für ein Parteiverbot der "AfD" beim Bundesverfassungsgericht zustimmen?

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

der gemeinnützige Anti-Fake-News-Blog "Volksverpetzer" hat eine Petition gestartet. Diese Petition soll den Landtag dazu anregen, einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Dieser Antrag soll den Zweck haben zu überprüfen, ob die Partei "Alternative für Deutschland" eine Bedrohung für die deutsche Demokratie darstellt. Sollte dies der Fall sein, so wäre ein Verbot eben jener Partei die Konsequenz (siehe https://innn.it/afdverbot).

Werden Sie zukünftig einen derartigen Antrag aktiv unterstützen? Falls nein, würde mich interessieren warum.

Für weitere Informationen zur Petition verweise ich auf diesen Artikel:
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/pruefung-eines-afd-verbot-das-solltest-du-lesen/

Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße.

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Antwort von
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Die AfD ist nach meiner Auffassung eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die innere Sicherheit und unser Zusammenleben. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die AfD rechtsextrem, antisemitisch und islamfeindlich agiert. Deshalb trete ich auch im bayerischen Landtag antidemokratischen und menschenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Ich bin für die Beobachtung der AfD als Gesamtpartei durch den Verfassungsschutz. Wenn die Ergebnisse dieser Beobachtung ein Verbot ermöglichen, sollte dies zum Schutz unserer Demokratie umgesetzt werden. In Deutschland sind dem Verbot einer Partei - aus guten Gründen - allerdings hohe Hürden gesetzt. Nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann eine Partei verboten werden. Einen entsprechenden Antrag auf ein Verbot können drei Verfassungsorgane stellen: der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung.

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