Frage an Christiane Blömeke bezüglich Jugend

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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Silke B. •

Frage an Christiane Blömeke von Silke B. bezüglich Jugend

Guten Tag, Frau Blömeke,

ich begrüße sehr, dass die Bürgerschaft entschieden hat, das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei zu stellen.

MIr missfällt jedoch die Ungleichbehandlung der sogenannten "Kann-Kinder". Für alle Kinder, die nach dem 30.06.2010 sechs Jahre alt werden und dennoch im nächsten Jahr eingeschult werden muss der volle Elternbeitrag entrichtet werden.

Dies ist ein schwerwiegende Ungleichbehandlung - zwischen Kann- und Muss-Kindern, aber auch zwischen Kitas und Vorschulen (letztere wäre beitragsfrei).

Das Argument, dass man ja jetzt noch nicht genau wisse, ob ein Kind nächstes Jahr dann tatsächlich eingeschult werde, ist für mich nicht nachvollziehbar. Dies wäre leicht über eine Erstattung der Elternbeiträge zu lösen, wie es z.B. auch in Schleswig-Holstein oder Berlin geregelt ist. Dies könnte über ein Antragsverfahren geschehen, so dass die Behörde von sich aus nicht tätig werden müßte.

Wie werden Sie diese Ungleichbehandlung auflösen?

Mit freundlichen Grüßen, Silke Borchert

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Borchert,

ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum wir letztlich die Entscheidung getroffen haben, die sogenannten Kann-Kinder bei der Ausgestaltung der beitragsfreien fünfstündigen Betreuung im Jahr vor der Schulpflicht nicht zu berücksichtigen.

Unsere Fraktion hat sich mit der Frage, wie gerecht oder ungerecht diese Regelung ist, intensiv befasst. Mit Blick auf die von Ihnen angesprochenen Kann-Kinder haben wir dabei Folgendes festgestellt: Nur eine Minderheit der Eltern von Kann-Kindern macht tatsächlich von der Möglichkeit Gebrauch, ihr Kind vorzeitig einzuschulen. Selbst bei den im Juli und August geborenen Kindern ist es eine Minderheit des jeweiligen Geburtenmonats. Eine rückwirkende Erstattung für diese Kann-Kinder - wie Sie sie anregen - würde die Mehrheit der Eltern, die ihr Kind nicht als Kann-Kind ein Jahr früher einschulen, benachteiligen. Sie würden im Vergleich ein Jahr länger Gebühren zahlen müssen. Mit einer rückwirkenden Erstattung von Elternbeiträgen würden wir zudem einen finanziellen Anreiz schaffen, Kinder vorzeitig einzuschulen. Dies ist aus pädagogischen Gründen höchst fragwürdig, denn es gibt fundierte Hinweise darauf, dass vorzeitig eingeschulte Kinder auch am Ende der Schulzeit noch Rückstände gegenüber regulär eingeschulten Kindern aufweisen. Vorzeitig eingeschulte Kinder sind zudem häufiger Opfer von Gewalt oder Mobbing in der Schule und sie wechseln seltener auf ein Gymnasium, die Wahrscheinlichkeit ist etwa um ein Drittel geringer.

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung deutlich machen können.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Blömeke