Frage an Christiane Blömeke bezüglich Jugend

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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Martin J. •

Frage an Christiane Blömeke von Martin J. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Blömeke,
wie stehen Sie zu den Plänen des Senates, die Kita-Gebühren ab August deutlich zu erhöhen? Müssen nun wir Eltern für das HSH-Nordbank-Desaster sowie für die steigenden Kosten bei der Elbphilharmonie grade stehen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Jendis

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jendis,

Grundlage der aktuellen Diskussionen über die Kita-Elternbeiträge ist eine Drucksache der Sozialbehörde, die Vorschläge zur Umsetzung der bereits im November beschlossenen und auch veröffentlichten Maßnahmen des Senats zur Haushaltskonsolidierung macht. Eine Beschlussfassung über die Drucksache ist noch nicht erfolgt. Nachfolgend möchte ich Ihnen gerne die Hintergründe der Senatsentscheidung und unsere Position zu den einzelnen Maßnahmen erläutern.

Lassen Sie mich aber vorweg feststellen: ja, ohne Zweifel sind die finanziellen Mehrbelastungen für die Familien unserer Stadt - unabhängig davon, wie sie am Ende verabschiedet werden - bitter. Aber so unpopulär und schmerzlich diese Entscheidungen auf der einen Seite sind, so notwendig und unumgänglich sind sie auf der anderen Seite.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat nicht nur zum größten Konjunktureinbruch in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geführt, sondern auch die für Hamburg verbleibenden Steuereinnahmen drastisch reduziert. Nach aktuellem Stand werden uns bis zum Jahr 2013 Steuereinnahmen im Umfang von rund 6 Mrd. Euro fehlen. Die Deckung dieses Steuerausfalls allein durch Verringerung von Ausgaben würde die gesamtwirtschaftliche Abwärtsspirale beschleunigen und die Haushaltsprobleme mittelfristig sogar vergrößern. Daher hat sich der schwarz-grüne Senat für eine zeitlich begrenzte Schuldenaufnahme entschieden, verbunden mit der Verpflichtung, diese Verbindlichkeiten in finanziell günstigeren Zeiten wieder zu tilgen. Um die damit verbundenen Zinslasten von rund 260 Mio. Euro nicht durch Neuverschuldung tragen zu müssen, hat der Senat Ende November 2009 umfangreiche Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung gefasst. Zugleich hat der Senat beschlossen, den prognostizierten zusätzlichen Kostenanstieg bei den gesetzlichen Leistungen so weit wie möglich zu vermeiden. Allein in der Kindertagesbetreuung rechnen wir wegen des weiteren Ausbaus der Betreuungsangebote bis zum Jahr 2012 mit zusätzlichen Ausgaben von rund 145 Mio. Euro.

Es war uns in dieser schwierigen finanziellen Situation wichtig, die bestehenden Rechtsansprüche in der Kindertagesbetreuung im Kern zu sichern und die Qualität der Betreuungsangebote weiterhin zu garantieren. Wenn man sich entscheidet, die Rechtsansprüche, Gruppengrößen und die Sprachförderung nicht anzutasten, bleibt als Stellschraube bei den Kosten nur die Anhebung der Elternbeiträge.

Vor diesem Hintergrund hat der Senat im November 2009 folgende Grundsatzbeschlüsse zu den Kita-Gebühren gefasst:
- Die Beiträge für das Mittagessen werden moderat und sozial gestaffelt erhöht.
- Es sollen neue Beitragsstufen für Eltern mit höherem Einkommen eingeführt werden.
- Die Beitragsbemessungsregeln für Eltern von Kindern mit Behinderung werden den Bemessungsregeln für nicht behinderte Kinder angeglichen.

Diese Entscheidungen sind uns schwer gefallen. Ich halte es aber für vertretbar, den Beitrag für das Mittagessen von derzeit 13 Euro um 8 Euro auf 21 Euro pro Monat für alle Krippen- und Elementarkinder sowie auf 42 Euro für die Hortkinder zu erhöhen. Nach wie vor wird das Mittagessen damit staatlich subventioniert. Für Familien, die Sozialleistungen oder Grundsicherung beziehen bzw. ein vergleichbar geringes Einkommen erzielen, haben wir einen ermäßigten Beitrag für das Mittagessen vereinbart: 17 Euro für Krippen- und Elementarkinder und 21 Euro für den Hort.

Wir haben uns auch entschieden, Familien mit höheren Einkommen stärker an der Finanzierung der Kita-Plätze zu beteiligen. Die aktuellen Planungen der Sozialbehörde sehen vor, dass die Kosten für die Höchstsatzzahler maximal um 100 Euro pro Monat für den Betreuungsanteil steigen sollen. Im Durchschnitt wird auf diese Gruppe der Höchstsatzzahler eine Erhöhung des Betreuungsanteils um 36 Euro pro Monat zukommen. Für drei Viertel aller Familien wird sich durch die Einführung dieser neuen Beitragsstufen gar nichts verändern.

Die Behauptung, die Geschwisterkindermäßigung würde verändert oder abgeschafft ist falsch. Auch zukünftig wird nur für das jüngste Kind der volle Beitragssatz erhoben, für das ältere Kind wird ein Drittel des Beitrags berechnet und für jedes weitere Kind nur der Mindestsatz. Ebenso falsch ist die Behauptung, die Mehreinnahmen aus den Elternbeiträgen dienen der Finanzierung anderer Koalitionsvorhaben wie der Elbphilharmonie, der Stadtbahn oder der Schulreform. Richtig ist, dass die Einnahmen vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Sicherung der Betreuungsqualität fließen werden.

Auch die Grundsatzentscheidung, die Beiträge für Eltern mit behinderten Kindern nicht mehr pauschal mit 31 Euro pro Monat zu berechnen, sondern zukünftig das Einkommen und die Familiengröße zu berücksichtigen, halte ich für vertretbar, zumal die Eingliederungshilfen von 1200 Euro bis 5.200 Euro (je nach Anzahl der betreuten Stunden) weiterhin ohne Heranziehung der Eltern finanziert werden. Dennoch werden wir die konkrete Ausgestaltung der Beitragssätze noch einmal auf unzumutbare Härten für diese Familien überprüfen.

Als Mutter von drei Kindern kann ich Ihren Ärger verstehen, denn ich weiß, wie viel Geld wir in unsere Kinder investieren. Die Begrenzung der Ausgaben in der Kindertagesbetreuung sind uns und mir persönlich daher sehr schwer gefallen, aber ich musste auch einsehen, dass die gesamtwirtschaftliche Lage hier keine andere Wahl gelassen hat, vor allem wenn wir unseren Kindern nicht einen völlig verschuldeten Staatshaushalt hinterlassen wollen.

Mit freundliche Grüßen
Christiane Blömeke