Frage an Christiane Blömeke bezüglich Jugend

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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andreas von S. •

Frage an Christiane Blömeke von Andreas von S. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Blömeke,

als vermutlich ehemaliger Wähler der GAL stellen sich mir angesichts der bevorstehenden KiTa-Gebührenerhöhungen einige Fragen, um deren Antwort ich Sie höflich bitte:

- Sie weisen darauf hin, dass die Gebührenerhöhungen zur Sicherung der - sinngemäß - bereits jetzt im bundesdeutschen Vergleich herausragenden Betreuungsqualität diene. Woher nehmen Sie diese Erkenntnisse? Ist Ihnen die Situation in anderen Städten im Detail bekannt? Gibt es Erkenntnisse (die Hamburger Eltern sicher ebenfalls interessieren), die darauf hindeuten, dass die bereits jetzt an der bundesdeutschen Spitze liegenden Hamburger Gebühren gerade im überregionalen Vergleich gerechtfertigt sind?

- Auch wenn Sie etwaige Vermutungen - zum Teil vielleicht nicht ganz zu Unrecht - als übliches Oppositionsgerede abtun: Welche GARANTIEN geben Sie, dass die Mehreinnahmen tatsächlich ausschließlich in den KiTa-Bereich fließen und nicht in den Bereich "übliches Verdächtiges". Dies interessiert natürlich insbesondere vor dem Hintergrund der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushaltes. Wird es uns Eltern möglich sein, diese Aussage konkret nachprüfen zu können oder müssen wir uns mit dem Versprechen des Senats zufrieden geben?

- Als Eltern einer 10 Monate alten Tochter mit Down-Syndrom (2. Kind): Welche integrationspolitischen Ziele verfolgt der schwarz-grüne Senat noch angesichts der Entscheidung, Kinder mit Handicap solchen ohne komplett gleichzustellen?

Ich wäre Ihnen für eine Antwort dankbar, auch wenn ich Ihnen sagen muss, dass wir nach der Schulreform, die wir - wenn auch zähneknirschend - noch mittragen, angesichts der Meldungen über die geplanten Gebührenerhöhungen zunehmend sprachlos sind...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas von Seggern

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Dr. von Seggern,

auf Ihre drei Fragen und Anmerkungen antworte ich Ihnen gerne.

- Es ist richtig, dass wir mit den Beschlüssen aus dem Herbst letzten Jahres Einschnitte in die Qualität der Kindertagesbetreuung vermeiden, die bestehenden Rechtsansprüche im Kern erhalten und den weiteren Platzausbau sichern wollen. Eine Bewertung der Qualität war damit nicht verbunden. Ein Vergleich der Elternbeiträge mit anderen Kommunen ist vielfach schwierig, da die Bemessungsgrundlagen für das Familieneinkommen unterschiedlich geregelt sind oder Ermäßigungstatbestände, wie. z.B. die Hamburger Geschwisterkindermäßigung, in anderen Bundesländern nicht bestehen. Halbtagsbetreuung in anderen Bundesländern bedeutet dort in der Regel eine vierstündige Betreuung, in Hamburg sind es in der Regel fünf Stunden. Mir ist im Moment keine aktuelle und seriöse Vergleichsuntersuchung zu den Elternbeiträgen bekannt. Wenn man solche Vergleiche anstellt, ist es meines Erachtens wichtig, sich nicht nur die Beitragsseite anzusehen, sondern auch die angebotenen Leistungen und die Aufwendungen pro Kita-Platz in der Gesamtheit zu betrachten. Dazu ist festzustellen, dass Hamburg im Bundesvergleich die zweithöchsten Aufwendungen pro unter 10-jährigem Kind in der Kindertagesbetreuung hat und im Vergleich der westdeutschen Bundesländer die umfassendsten Rechtsansprüche, insbesondere zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, garantiert. Diese hohen Standards wollen wir trotz der Sparzwänge unbedingt erhalten. Deshalb haben wir uns für eine etwas höhere Beteiligung der Eltern - orientiert am Einkommen - an der Kita-Betreuung entschieden. Im Jahr 2009 haben wir rund 453 Mio. Euro für die Kindertagesbetreuung ausgegeben. Die Elternbeiträge decken auch zukünftig nur ein Fünftel der tatsächlichen Betreuungskosten. Bis zum Jahr 2012 werden die Aufwendungen auf rund 523 Mio. Euro ansteigen. Die Stadt wird also weiter in die Kindertagesbetreuung investieren!

- Zu ihrer Befürchtung, die Mehreinnahmen könnten für andere Zwecke im Haushalt verwendet werden, kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Gebührenanhebung dient der Sicherung der Rechtsansprüche und der Qualität und soll dazu beitragen, dass Hamburg den Eltern zusätzliche Betreuungsplätze in den nächsten Jahren zur Verfügung stellen kann. Eine andere Verwendung der Mittel als für die Kindertagesbetreuung macht vor diesem Hintergrund keinen Sinn. Die Mehreinnahmen bleiben definitiv im System!

- Ihre Behauptung, wir stellen behinderte Kinder nicht behinderten Kindern gleich, ist nicht zutreffend. Das können Sie an der Tatsache erkennen, dass für die Förderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder weiterhin umfangreiche Eingliederungshilfen in der Kita finanziert werden. Je nach Schwere der Behinderung und Betreuungsumfang reichen die zusätzlichen Aufwendungen der Stadt bis zu 5.200 Euro pro Kind und Monat. Zur Anpassung der Beiträge: Bisher galt für Familien mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern ein pauschaler Beitragssatz von 31 Euro pro Monat ohne Mittagessen. Mit der Anpassung der Elternbeiträge an die Bemessungsregeln für nicht behinderte Kinder, werden wir ab Ende August 2010 Eltern mit unterschiedlichen Einkommen nicht mehr gleich behandeln, sondern beteiligen sie - wie andere Familien auch - nach ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten an den Kosten der Betreuung. Dabei, dass hat der Senat gestern auf Vorschlag von Sozialsenator Wersich beschlossen, wird aber die besondere Lebenslage dieser Familien berücksichtigt und lediglich die Hälfte der sonst üblichen Elternbeiträge erhoben. Außerdem bleibt der Rechtsanspruch auf Betreuung für behinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Christiane Blömeke