Frage an Christiane Blömeke bezüglich Verkehr

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Christiane Blömeke
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Frage von Eric P. •

Frage an Christiane Blömeke von Eric P. bezüglich Verkehr

Hallo, mich würde mal interessieren, ob es künftig Maßnahmen wie zum Beispiel Schallschutzwände geben soll, die insbesondere den Verkehrslärm auf den großen Duchgangsstraßen (Bramfelder Chaussee, Saseler Chausse) reduzieren? Die dahinterliegenden Wohngebiete sind stark von den Geräuschen betroffen...

Vielen Dank!

MfG
E. Peters

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Peters,

ja, Sie haben recht: die Lärmbelastung durch den Verkehrslärm an den großen Durchgangsstraßen ,wie z.B. Saseler Chausse, ist besonders für die Anwohner dieser Straßen hoch. Lärmschutzwände sind eine sehr gute Maßnahme, um den Lärmpegel für Anwohner an Bahnlinien oder Autobahnen erträglich zu machen. Für die Güterumgehungsbahn, die weite Teile von Hamburg durchquert, fordern wir nachdrücklich diese Lärmschutzwände. Auch an einigen Straßenzügen Hamburgs gibt es mit gutem Erfolg für die Anwohner Lärmschutzwände, so z.B. in der kleinen Straße ,die zu IKEA in Schnelsen führt oder unmittelbar nach dem Krohnstiegtunnel. Für die A7 haben wir (die GAL ) sogar einen ganzen Lärmschutzdeckel gefordert, damit die Lärmbelastung noch weiter reduziert werden kann. Lärmdeckel oder Lärmschutzwände sind also durchaus ein von uns gewolltes Mittel der Lärmreduzierung.

An den von Ihnen genannten Straßen halte ich Lärmschutzwände allerdings nicht für geeignet. Weder die Saseler Chausse, noch die Bramfelder oder Bergstedter Chaussee bieten ausreichend Platz, um dort eine Lärmschutzwand zu errichten. Ich meine auch, dass es für die Anwohner eher eine Belastung, als eine Erleichterung darstellt, wenn sie aus ihrem Fenster auf eine Mauer schauen. Auch der städtebauliche Aspekt sollte bei einer Forderung nach einer Lärmschutzmauer immer mit berücksichtigt werden und da würde sich, meiner Meinung nach, eine Mauer z.B. an den genannten Straßen nicht einfügen. Heißt also: Lärmschutzwände lassen sich in der Regel am besten in das Stadtbild integrieren, wenn es sich um ein Neubauvorhaben handelt.

Dennoch heißt das nun nicht, dass Sie oder die Anwohner an den großen Straßen den Lärm ertragen müssen. Die Lärmbelastungen lassen sich auch ohne Lärmschutzwand reduzieren. Dabei fordern wir die Ausweitung sowohl des aktiven, als auch des passiven Lärmschutzes. Wesentliche Elemente des aktiven Lärmschutzes sind eine Reduzierung des Tempos. Eine Halbierung der Geschwindigkeit von 60km/h auf 30 km/h erreicht eine Reduktion um 3 dB(A), die als Halbierung des Lärms empfunden wird. Das wirkt sich besonders bei viel befahrenen Straßen aus. So wirkt ein Tempolimit wie eine Halbierung der Verkehrsmenge. Eine Straße mit 40.000 KfZ/Tag mit Tempo 60 würde bei einer Tempo Reduzierung auf 30 wie 20.000 KfZ empfunden werden. Das ist eine wesentliche Erleichterung in Richtung Lärmbelastung.

Darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass die passiven lärmmindernden Maßnahmen - wie z.B. Lärmschutzfenster- verstärkt aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollten. Bislang haben Anwohner darauf nur ein Anrecht, wenn sie an einer Schienenstrecke wohnen, oder ihre Straße ausgebaut wird. Gerade bei den passiven Lärmschutzmaßnahmen ist noch größerer Handlungsbedarf. Im Übrigen lässt sich zusätzlich über spezielle Straßenbeläge eine Lärmminderung erreichen. Außerdem meine ich, dass auch bei der Bereifung von Autos noch Handlungsbedarf entsteht. Immer wieder beobachte ich, dass insbesondere Geländewagen (die in den Walddörfern ja leider gerne gefahren werden) sehr viel lauter sind, als andere PKWs.

Sehr geehrter Herr Peters, Ich hoffe, dass ich Ihnen deutlich machen konnte, dass vor einer Errichtung von Lärmschutzwänden zwischen städtebaulichen Aspekten und weiteren lärmmindernden Maßnahmen abgewogen werden muss. In der Tat halte ich aber Ihr Anliegen für durchaus berechtigt, denn Straßenlärm macht nachweislich krank.
Daher ist es mir auch wichtig, verstärkt öffentliche Förderungen für passiven Lärmschutz einzurichten. Es ist für mich überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass der CDU Senat z.B. eine Lärmschutzwand für den Kindergarten Marienkäfer finanziert und damit Lärm von spielenden Kindern als belastender ansieht, als Verkehrslärm. Gleichzeitig warten die Menschen an der Güterumgehungsbahn, oder an großen Straßen nämlich immer noch auf lärmmindernde Maßnahmen. Hier läuft aus meiner Sicht doch grundsätzlich etwas schief und an diesem Problem möchte ich auch in der nächsten Legislatur weiter arbeiten. So weit für´s erste. Zum Thema "Lärm" und "Lärmbelastung" lassen sich wirklich ganze Aufsätze schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Blömeke