Es gibt Ja und Nein zu inklusiven Unterricht gemäß UN-BRK. Die Familie/Betreuer sollten entscheiden können, welcher Weg zum Kind passt. Wo entwickelt sich Bildung hin?
Guten Tag,
Wird inklusive Kita/Schule stärker werden, damit Hochbegabte, besondere Talente (Künstler, Sportler etc.) und Behinderte wirklich integriert werden? Es würde die echte Selbstverständlichkeit von Unterschieden in der Gesellschaft fördern.
Gleichzeitig bedarf es unbedingt auch das Schützende einer besonderen Kita/Schulform. Werden diese bestehen bleiben?
Vielen Dank
Wir BÜNDNISGRÜNE wollen, dass alle Menschen zusammen leben und lernen können, unabhängig von Herkunft, Familiensprache, einer Behinderung oder anderen individuellen Merkmalen. Junge Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben, Gleiches gilt im Bereich Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Die Parallelität von Förderschulsystem und Schulen des gemeinsamen Lernens ist aus unserer Sicht der teuerste und oftmals – für viele der jungen Menschen – nicht der beste Weg. Dennoch nehmen wir zur Kenntnis, dass ein Rückbau der Förderschulen sowohl von einigen Eltern von Kindern mit Behinderungen als auch vom größten Koalitionspartner nicht gewollt war und ist, weshalb wir BÜNDNISGRÜNE uns auf das Gelingen der inklusiven Bildung konzentrieren.
Ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Schulsystem war die Abschaffung der Förderschulpflicht im Zuge der Schulgesetznovelle 2017. Mit der neuerlichen Schulgesetzänderung 2022 haben wir ein Letztentscheidungsrecht der Schulaufsicht verankert, das dann greift, wenn innerhalb eines Kooperationsverbunds keine Einigung über den Ort der inklusiven Beschulung erzielt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass Familien von Schule zu Schule geschickt werden und das Kind am Ende ohne Schulplatz dasteht, weil sich niemand in der Lage sieht, es aufzunehmen.
Die inzwischen flächendeckend eingerichteten Kooperationsverbünde wollen wir verstetigen und weiterentwickeln, um wohnortnah in allen Förderschwerpunkten eine inklusive Beschulung abzusichern. Wir sehen Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit auch als Aufgabe für alle Schulen und Schularten gleichermaßen. Deshalb wollen wir auch Gymnasien für den lernzieldifferenten Unterricht öffnen. Pädagogische Fachkräfte sollen umfassend zum Thema Inklusion aus-, fort- und weitergebildet werden. Das umfasst diagnostische Kompetenzen ebenso wie binnendifferenzierte Arbeit in Gruppen oder Klassen und den Umgang mit Heterogenität. Wir wollen ein inklusionspädagogisches Modul in allen Lehramtsstudiengängen verankern und das klassische Förderschullehramt zu einem Lehramt für inklusive Pädagogik – zum Einsatz an Förderschulen wie auch im gemeinsamen Unterricht – weiterentwickeln. Ferner wollen wir entsprechende verpflichtende Fortbildungen für Bestandslehrkräfte vorhalten. Die Studierendenzahlen im Lehramt Sonderpädagogik wollen wir verstetigen. Den Weg der Regionalisierung in allen Phasen der Lehrkräftebildung setzen wir fort, um pädagogische Fachkräfte dort auszubilden und zu binden, wo sie gebraucht werden. Zur Entlastung der Bestandslehrkräfte und zur Förderung eines inklusiven Lernsettings fordern wir mehr Inklusionsassistent*innen und pädagogische Fachkräfte im Unterricht an allen Schulen und Schularten. Zentral ist für uns, dass an allen Schulen sonderpädagogische Expertise vorhanden ist. Erfolgreichen Absolvent*innen der Schulen in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung soll der Hauptschulabschluss zuerkannt werden.
Eine Grundvoraussetzung für gelingende Inklusion ist umfassende Barrierefreiheit: barrierefreie Schulbauten ebenso wie inklusive Lehr- und Lernmaterialien, Bildungsmedien und -technologien. Es ist notwendig, die Finanzierung für barrierefreien Neubau und Sanierung von Schulen zu erhöhen. Ebenso müssen die personellen und materiellen Ressourcen für den inklusiven Unterricht angepasst werden. Wir setzen uns dafür ein, dass inklusiv arbeitende Schulen pauschale Zuweisungen erhalten, die sie nach Bedarf vor Ort in zusätzliche räumliche oder personelle Kapazitäten investieren können, in Ergänzung zu Gewichtungsfaktoren bei der Klassenbildung und Integrationsstunden.