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Unterstützen Sie ein AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat noch vor September?

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Christin Melcher
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Frage von Hannah S. •

Unterstützen Sie ein AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat noch vor September?

Ein AfD-Verbotsverfahren scheint im Bundesrat zum ersten Mal in greifbarer Nähe, denn nach den Landtagswahlen in diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die AfD Sitze im Bundesrat erhalten wird, die sie nutzen wird, um gegen ein solches Verbotsverfahren zu stimmen.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Als BÜNDNISGRÜNE unterstützen wir bereits länger ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. Die AfD ist im Kern eine verfassungsfeindliche Partei, deren führende Vertreter*innen mit Verstößen gegen die Menschenwürde auffallen, z.B. mit dem Schmieden von Remigrationsplänen und Forderungen Ausländer*innen keine Sozialleistungen mehr zu zahlen. Hinzukommen permanente Diffamierungen der sexuellen Selbstbestimmung und von Transpersonen, wiederkehrende Angriffe auf unsere Verfassung und eine durchgehende Delegitimierung unserer Gerichte, sofern diese nicht im Sinne der Partei entscheiden. Staatliche Institutionen werden regelmäßig verächtlich gemacht und die Legitimität demokratischer Institutionen teilweise pauschal bestritten oder systematisch in Frage gestellt. Es wird außerdem offen mit antidemokratischen und rechtsextremen Ideologien sympathisiert. Ein weiterer sehr zentraler Punkt ist das auffällige Näheverhältnis zu Russland, das sich mittlerweile insofern manifestiert, als dass die AfD einer Spionage- und Propaganda-Marionette des Kreml gleicht und damit den Fortbestand der Bundesrepublik in Gefahr bringt.

Unserer Auffassung nach betrifft das auch nicht nur einzelne Mitglieder der Partei. Die eben genannten Grundtendenzen prägen vielmehr das Gesamtbild der Partei.

Wir dürfen daher den Moment nicht verpassen, an dem wir das Verbortsverfahren als schärfstes Schwert einer wehrhaften Demokratie noch ziehen können. Deshalb unterstützen wir ein Parteiverbotsverfahren.

Der Beschluss des VG Köln im Eilverfahren vorletzte Woche, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf, hat auf dieses Verbotsverfahren erst einmal keine Auswirkungen. Das Verbotsverfahren ist ein eigenständiges rechtliches Verfahren mit eigenen Voraussetzungen, welches es jetzt zu nutzen gilt.

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