Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

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Christina Haubrich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dmytro B. •

Hat Bayern vor - analog zu 9 anderen Bundesländer - für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Haubrich,

Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.

Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.

Vor allem den vielen geflüchteten älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wird das die medizinische Versorgung vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage! Die Bilder von Putins grausamem Krieg in der Ukraine treffen uns alle ins Mark. Bereits jetzt sind mehr als 3 Millionen Menschen vor der Gewalt auf der Flucht. Wir Grüne sind sehr dankbar für die große Hilfsbereitschaft in den Kommunen und in der Zivilgesellschaft; für die Menschen, die einfach anpacken. Jetzt ist die Stunde der Solidarität zwischen den Kommunen, dem Freistaat und der Bundesrepublik bis hin zur EU. Wichtig ist, dass die versprochenen Hilfen der Staatsregierung auch vor Ort ankommen, sowohl in der Ukraine selbst als auch dort, wo die Menschen nun Zuflucht finden. Städten, Gemeinden und Landkreisen mit kommunalen Partnerschaften mit der Ukraine und Fluchtländern wie Polen kommt in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu. Die Rahmenbedingungen für die kommunale Entwicklungszusammenarbeit sollten deutlich erleichtert werden.

Wir Landtags-Grünen legen ein Sieben-Punkte-Papier mit konkreten Forderungen an die Staatsregierung vor. Diese Vorschläge haben ihre Geltung für alle Menschen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine fliehen müssen. Wir erwarten von der Staatsregierung ein detailliertes Aufnahmekonzept, das beginnend mit der Aufnahme und für die Dauer des Aufenthalts Ziele und Zuständigkeiten beschreibt, wie Geflüchtete aufgenommen werden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Das schließt ausdrücklich und insbesondere die Feststellung von Bedarfen besonders Schutzbedürftiger und Traumatisierter ein.

Die Grundlage für Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ist bereits für ukrainische Geflüchtete gegeben.

Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet ist, und medizinische Behandlung braucht, muss sich in Bayern bei den jeweils zuständigen Stellen der Gemeinde, in der er untergekommen ist, einen sogenannten Behandlungsschein besorgen. Wer einen solchen Schein hat, kann sich im Gesundheitswesen problemlos bewegen.

Wenn es nach mir und meinen Kollegen*innen unserer grünen Landtagsfraktion gehen würde, hätten wir bereits seit letztem Jahr in Bayern eine Gesundheitskarte für alle Geflüchtete. In unserem Antrag (DS 18/17063) haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine verfassungskonforme Änderung der §§ 1a, 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzusetzen & die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für Personen, deren medizinische Versorgung nach dem AsylbLG eingeschränkt ist, flächendeckend einzuführen und mit den gesetzlichen Krankenkassen und den kommunalen Spitzenverbänden nach Maßgabe des § 264 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Bundesländer eine Rahmenvereinbarung mit klar definiertem Leistungsspektrum zur Übernahme der Gesundheitsversorgung der betroffenen Personengruppe gegen Kostenerstattung zu verhandeln und umzusetzen.

Leider wurde dieser Antrag durch die Stimmen der CSU, Freien Wähler sowie der AfD abgelehnt.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dieser Sache nicht locker lassen werden und wünsche Ihnen alles Gute!

Herzliche Grüße,

Christina Haubrich