Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte: Inwieweit unterstützen Sie auf der Grundlage des Gutachtens der GFF die Einleitung eines Prüfverfahrens der AfD durch das Bundesverfassungsgericht?
Sehr geehrter Herr de Vries,
das Ergebnis des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der AfD ist eindeutig. Inwieweit unterstützen Sie auf der Grundlage des Gutachtens der GFF die Einleitung eines Prüfverfahrens der AfD durch das Bundesverfassungsgericht? Noch mehr Dringlichkeit erhält die Einleitung eines solchen Verfahrens mit der Zustimmung des EU-Parlaments zur Prüfung der ESN.
Unterstützen Sie die Einleitung eines Prüfverfahrens der AfD?
Sehr geehrter Frau G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe bereits in der Vergangenheit zum Thema AfD-Verbotsverfahren Stellung bezogen. Auch im Kontext des neuesten Gutachtens möchte ich betonen, dass ich persönlich weiterhin davon überzeugt bin, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt. Aber ich bin der Meinung, dass es das beste Mittel ist, die AfD mit guter Politik wegzuregieren.
Dies geht v.a. mit einer starken Politik aus der Mitte, welche die Probleme der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt und sie vor allem löst.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte im Hinblick auf etwaige Belege prüfen, die einen Mehrwert auch für den Nachweis einer gesichert extremistischen Bestrebung im derzeit laufenden Hauptsacheverfahren vor dem Verfassungsgericht Köln bieten können.
Im Hinblick auf die Bewertung der Verfassungsfeindlichkeit sind bei der Einstufung als gesichert extremistisch und in einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich vergleichbare Prüfungsmaßstäbe anzulegen. Ein Parteiverbot hat jedoch zusätzliche Anforderungen und erfordert darüber hinaus „qualifizierte“ Vorbereitungshandlungen zur Verwirklichung verfassungsfeindlicher Ziele.
Es gilt daher zunächst abzuwarten, ob das VG Köln im Hauptsacheverfahren den rechtlichen Argumentationen des BfV folgen wird. Daher möchte ich mich gegenwärtig nicht an weiteren, an die „Hochstufung“ der AfD anknüpfenden Überlegungen beteiligen.
Zugleich schließe ich nicht aus, dass sich meine Haltung hierzu ändern könnte, wenn entsprechende Voraussetzungen gegeben wären.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph de Vries
