Frage an Christoph Ploß bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

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Christoph Ploß
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Frage von Stefan V. •

Frage an Christoph Ploß von Stefan V. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Ploß,

der Immobilienmarkt in Deutschland und insbesondere auch in Hamburg ist wohl "überhitzt".

Eine Familie mit zwei Durchschnittsverdienern und Kind kann sich oftmals ohne sehr großes Eigenkapital kein Eigenheim in Hamburg leisten. Wenn doch, ist in Hamburg die Grunderwerbsteuer in Höhe von 4,5% des Grundstückspreises zu entrichten. Diese Nebenkosten, zum Beispiel für ein Grundstück zum Preis von 350.000,00 Euro betragen 15.750,00 Euro.

Durch eine Steuergestaltungsmöglichkeit haben Gesellschaften die Möglichkeit, die Grunderwerbsteuer nicht zahlen zu müssen, wenn bei Veräußerung vom Grund-/ Immobilieneigentum nur 94,9% der Anteile erworben werden und in eine Gesellschaft eingebracht werden und der Rest für die Dauer der Haltefrist verbleibt.

Finden Sie es gerecht, dass die Bürgerinnen und Bürger, Familien und Einzelpersonen, diese Steuer zahlen müssen und Gesellschaften/ Investoren nicht? De facto wird seit Jahren bei größeren Immobiliengeschäften keine Grunderwerbsteuer mehr gezahlt und den Kommunen entgehen Milliarden.

Warum ist die geplante Gesetzesänderung immer noch nicht erfolgt und ist es richtig, dass die CDU/ CSU einer Einigung mit der SPD im Weg steht und wenn ja, welche Einwände bestehen seitens CDU/ CSU? Wäre eine Reform wie von CDU/ CSU angedacht, geeignet das Aufkommen der Grunderwerbsteuer deutlich zu erhöhen? Wie stehen Sie als Abgeordneter für den Wahlkreis Hamburg-Nord zur Reform der Grunderwerbsteuer?

Freundliche Grüße
Stefan Voßkühler

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CDU

Sehr geehrter Herr Voßkühler,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir missbräuchliche Steuergestaltungen mittels Share Deals beenden wollen. Diese Aussagen haben wir in unseren Beschlüssen zum Wohngipfel nochmals bekräftigt.

Die 1. Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes fand bereits am 27. September 2019 statt. Die 2./3. Lesung war ursprünglich für den 24./25. Oktober 2019 vorgesehen. Wegen weiteren Beratungsbedarf wurde der Abschluss geschoben und ist nun für Ende April vorgesehen. Die SPD hat nach knapp über einem Jahr ihre Blockadehaltung aufgegeben und die politische Verknüpfung zu anderen Forderungen gelöst. Damit steht einem Abschluss nichts mehr im Weg.

Vor diesem Hintergrund war es der Union stets ein großes Anliegen, die Schlupflöcher mittels Share Deals zu stopfen und wir sind froh, dass es uns nun zeitnah gelingt.

Hinsichtlich des Sonderproblems, einen Freibetrag etwa für Familien zum Erwerb ihres ersten Hauses einzuführen, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Union hat sich während der gesamten Legislaturperiode dafür eingesetzt, Steuerpflichtigen den Ersterwerb der selbstgenutzten Immobilie zu erleichtern, indem ein entsprechender Freibetrag eingeführt wird. Leider stoßen wir hier immer noch auf den Widerstand der SPD und der Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zustehen.

Sie können sicher sein, dass ich mich weiter dafür einsetzen werde, damit die Grunderwerbsteuer gesenkt wird, um den Erwerb von Eigentum zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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