Sie befürworten die Veröffentlichung Treffen von Lobbyisten mit Vertretern der Politik. Warum haben Sie dann am 26.3. gegen den Antrag der LINKEN zu Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt?

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Christoph Ploß
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Frage von Björn R. •

Sie befürworten die Veröffentlichung Treffen von Lobbyisten mit Vertretern der Politik. Warum haben Sie dann am 26.3. gegen den Antrag der LINKEN zu Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt?

Sehr geehrter Herr Ploß,

da Sie sich ja offensichtlich für mehr Transparenz im Zusammenwirken von Lobbyist:innen und Vertreter:innen der Politik stark machen, interessiert mich sehr, aus welchem konkreten Grund Sie am 26.3. gemeinsam mit Ihren Fraktionskolleg:innen gegen den Antrag der LINKEN zu Transparenzregelungen für Abgeordnete gestimmt haben.

In diesem Zusammenhang interessiert mich auch, was Sie in einer möglichen nächsten Legislaturperiode konkret tun werden, um die Transparenz hinsichtlich der Konktakte zwischen Politiker:innen und Lobbyist:innen zu erhöhen.

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße

Björn Rühmeier

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CDU

Sehr geehrter Herr Rühmeier,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist uns ein Anliegen, die Vertretung von Interessen im Parlament mit hohen Transparenzerfordernissen in Einklang zu bringen. Mit dem inzwischen beschlossenen verpflichtenden Lobbyregister haben wir eine gute Grundlage, um die Arbeit von Interessenvertretern offen und transparent zu regeln. Für Lobbyisten gilt künftig eine Eintragungspflicht, bevor sie an Abgeordnete, an Fraktionen sowie deren Mitarbeiter herantreten. Das Gleiche gilt auch bei Interessenvertretungen gegenüber der Bundesregierung – und zwar für Gespräche mit Ministerialen ab der Ebene des Unterabteilungsleiters. Das Register enthält unter anderem Angaben zur Person, zum Interessen- und Vorhabenbereich, zum Auftraggeber und zu den finanziellen Aufwendungen. Zudem werden Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorgibt. Auch haben wir einen Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Verstößen gegen diese Registrierungspflicht eingeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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