Routinemäßige Genitalbegutachtung bei der Musterung: Gewinnen wir so junge Menschen für die Bundeswehr, wenn sie den Erstkontakt mit Schamverletzung bis Demütigung verbinden?
Sehr geehrter Herr Schmid,
als Mitglied im Ausschuss für Verteidigung begrüßen Sie die Errichtung von drei neuen Musterungszentren in Bayern.
Bei der Musterung werden nun wieder alle 18-Jährigen routinemäßig zur Genitalbegutachtung aufgefordert – ohne freie Arztwahl, ohne medizinische Evidenz (s. S3-Leitlinie/DKFZ/RKI). Auch Urologie-Prof. Friedersdorff sieht keine Notwendigkeit zur Tauglichkeitsbestimmung (Stern, 11.03.26).
Laut breiter öffentlicher Kritik empfinden dies viele Betroffene im Pflichtsetting als schamverletzend bis demütigend. Besonders für die ca. 5 %, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, ist dieser fremdbestimmte Intimeingriff enorm belastend. Ein Verweis auf zivile Ärzte verschiebt den Zwang nur.
Wie stehen Sie zur Genitalbegutachtung bei der verpflichtenden Musterung: Können wir so junge Menschen für die Bundeswehr gewinnen, wenn wir sie beim oft nicht freiwilligen Erstkontakt auffordern, sich zeitweise vollständig zu entkleiden und ihr Genital zu entblößen?