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Warum unterliegt Einkommen aus Kapitalvermögen nicht der Steuerprogression wie Einkommen aus Arbeit?

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Christoph Schmid
SPD
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Frage von Siegfried E. •

Warum unterliegt Einkommen aus Kapitalvermögen nicht der Steuerprogression wie Einkommen aus Arbeit?

Würde Einkommen aus Kapitalvermögen auch der Steuerprogression unterliegen, hätte das u.a. die positiven Effekte, dass die Staatseinnahmen steigen würden und das Steuersystem gerechter wäre.

Bundestagsabgeordneter Christoph Schmid
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur unterschiedlichen Besteuerung von Einkommen aus Arbeit und aus Kapitalvermögen. Durch die aktuelle pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen mit 25% ist diese Besteuerung in der Regel niedriger als die Einkommenssteuer auf den Lohn. Hinzu kommt, dass keine Beiträge für die Sozialversicherungen anfallen. 

Ich persönlich und die SPD insgesamt sieht diese Ungleichbehandlung. Als SPD haben wir konkrete Vorschläge gemacht: wir wollen Einkommen aus Kapital über den Einkommensteuertarif besteuern und eine Finanztransaktionssteuer einführen. So stand es in unserem Wahlprogramm zu Bundestagswahl 2025. Für diese Forderungen gibt es in der aktuellen Koalition keine politische Mehrheit, wir werden uns aber weiterhin für Veränderungen einsetzen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid, MdB

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