Nachfrage zum Sachstand sowie Bitte um rechtliche Klärung zur Besoldungsdifferenzierung von Leitungsämtern an Haupt- und Realschulen in NRW
Sehr geehrter Herr Katzidis,
zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie auf meine vorherige Anfrage so schnell reagiert und mein Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeleitet haben.
Leider liegt mir bislang noch keine Antwort auf meine Rückfrage vom 29.09.2025 vor. Daher möchte ich höflich nachfragen, ob Ihnen bereits ein Hinweis vorliegt und wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern wird.
In diesem Zusammenhang habe ich eine weitere Frage zur Besoldungsstruktur:
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen, die eine höhere Besoldung der Schulleitungsämter an Rs gegenüber denen an Hs begründen?
Soweit ich die geltenden Rechtsnormen kenne, gibt es – zumindest aktuell – keine nachvollziehbare funktionale oder rechtliche Differenz, die eine unterschiedliche Bewertung der Leitungsämter rechtfertigen würde.
Es gibt nur tradierte Gründe von früher, sonst lässt sich nichts finden. Und nach Beamtenrecht sollte es, dachte ich, irgendwo einsehbar sein.
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Wir haben Ihre Anfrage vom 29.09.2025 an die fachpolitische Sprecherin unserer Fraktion weitergeleitet. Diese hat eine entsprechende Anfrage beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Wir haben uns nach dem aktuellen Bearbeitungsstand erkundigt und Ihre Anfrage befindet sich weiterhin im Ministerium in Bearbeitung.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ministerielle Vorgänge, insbesondere bei komplexeren Sachverhalten, eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können. Sobald uns die Antwort vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Aus diesem Grund hatte ich Ihnen in meiner ersten Antwort auch meine direkte Mailanschrift mitgeteilt, an die Sie sich künftig gerne wieder für die weitere Kommunikation wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Katzidis MdL
