Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.
Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.
Sie können sich auch jederzeit gerne an den örtlich zuständigen Landtagsabgeordneten oder die entsprechend zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden.
Besonders für Seniorinnen und Senioren sollten die Beantragungsverfahren für alle Verwaltungsvorgänge so einfach wie möglich gestaltet sein.
Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Parlamentarier den Kampf gegen Rechts nicht nur ernst nehmen, sondern ihn auch im Rahmen unserer parlamentarischen Möglichkeiten konsequent und mit einer Null-Toleranz-Politik führen.
Die Antwort ist ja.