Planen Sie im Rahmen der Notfallreform die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter sowie eine zweijährige RS-Ausbildung, um fiskalische Ineffizienz und Ressourcenfehlsteuerung zu beenden?
Als B.Sc. Psychologin und Rettungssanitäterin (RTW/KTW/ITW) belege ich empirisch eine signifikante Linksschiefe der psychophysischen Belastung im Einsatzdienst. Die defizitäre Psychotherapiereform induziert eine massive Fehlallokation: Psychiatrische Notfallbilder (z. B. dissoziative Störungen) werden mangels ambulanter Akutstrukturen systemisch fehlgeleitet. Ein Transport generiert Systemkosten von 800–1.600 € – oft mehrfach wöchentlich pro Patient –, ohne kausale therapeutische Intervention. Diese pathogene „Low Control“-Konstellation führt zu strukturellem Verschleiß und konterkariert eine nachhaltige Erwerbsbiografie. Meine Forschung (Masterarbeit) fordert eine evidenzbasierte Reform: Die berufsrechtliche Approbation für Notfallsanitäter zur rechtssicheren SGB V-Disposition sowie eine zweijährige RS-Ausbildung zur Steigerung der klinischen Kompetenz und Schaffung durchlässiger Bildungsbiografien (Studium ohne Abitur nach 5 Jahren Praxis). Wie korrigieren Sie diese Evidenzdefizite?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und die Einblicke aus Ihrer Tätigkeit im Rettungsdienst sowie Ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Ihr Engagement für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Notfallversorgung verdient Respekt. Sie weisen auf Herausforderungen hin, die viele Akteure im Gesundheitswesen seit Jahren beschäftigen: die hohe Belastung der Beschäftigten im Rettungsdienst, die Versorgung psychischer Krisenlagen sowie die Frage, wie Patientinnen und Patienten möglichst frühzeitig in die jeweils passende Versorgungsstruktur gesteuert werden können.
Tatsächlich ist unser Notfallversorgungssystem bislang noch stark durch unterschiedliche Zuständigkeiten geprägt. Die Rufnummern 112 und 116117, Rettungsleitstellen, Notaufnahmen und vertragsärztliche Strukturen arbeiten vielerorts noch nicht ausreichend verzahnt. Dies kann zu Versorgungsbrüchen, unnötigen Transporten und einer zusätzlichen Belastung von Rettungsdiensten und Notaufnahmen führen. Gerade bei psychischen Krisensituationen zeigt sich, dass nicht jede Lage zwingend eine stationäre Versorgung erfordert, zugleich aber eine zeitnahe und geeignete Hilfe gewährleistet sein muss. Hier bestehen nach wie vor strukturelle Herausforderungen. Genau an dieser Stelle setzt die geplante Notfallreform an. Ziel ist eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden in die jeweils geeignete Versorgungsebene. Hierzu sollen die Akutleitstellen unter der Rufnummer 116117 gestärkt, Rettungsleitstellen und Akutleitstellen digital vernetzt sowie standardisierte Ersteinschätzungsverfahren etabliert werden. Darüber hinaus soll die medizinische Notfallrettung künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden. Damit wird nicht allein der Transport, sondern auch die medizinische Versorgung vor Ort stärker berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist dies ein wichtiger Schritt, um Rettungsmittel gezielter einzusetzen und Patientinnen und Patienten bedarfsgerechter zu versorgen. Zugleich können dadurch Situationen besser abgebildet werden, in denen eine qualifizierte Versorgung vor Ort möglich ist, ohne dass zwingend ein Transport ins Krankenhaus erfolgen muss.
Ihre Vorschläge einer berufsrechtlichen Approbation für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie einer Neugestaltung der Rettungssanitäterausbildung sind nicht Gegenstand des derzeitigen Gesetzentwurfs. Die Notfallreform konzentriert sich auf die Organisation, Finanzierung und Steuerung der Notfallversorgung. Unabhängig davon halte ich die Diskussion über Kompetenzen, rechtliche Handlungssicherheit und Ausbildungswege im Rettungsdienst für wichtig. Ob hierfür eine Approbation das geeignete Instrument wäre, ist fachlich und berufsrechtlich sorgfältig zu prüfen. Dabei müssen insbesondere Fragen der Patientensicherheit, der Verantwortungsstrukturen, der Haftung, der Ausbildungsstandards und der praktischen Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Grundsätzlich teile ich Ihren Anspruch, dass gesundheitspolitische Entscheidungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden sollten. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Versorgungspraxis leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Sie müssen jedoch stets in eine umfassende fachliche, rechtliche und versorgungspolitische Bewertung eingebettet werden.
Für Ihre Anregungen und die Schilderung Ihrer Erfahrungen danke ich Ihnen ausdrücklich. Solche Rückmeldungen helfen dabei, bestehende Herausforderungen in der Versorgung besser zu erkennen und in die gesundheitspolitische Diskussion einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
