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Warum kein Vertrsuensschutz für Rentnrr beim GKV Gesetz?

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Christos Pantazis
SPD
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Frage von Jürgen F. •

Warum kein Vertrsuensschutz für Rentnrr beim GKV Gesetz?

Sehr geehrter Herr Pantazis,

ich habe in den vergangenen Wochen vernommen, dass Vertrauensschutz, Lebensplanung und unterschiedliche Familienkonstellationen in den Beratungen GK berücksichtigt würden. Dafür war ich sehr dankbar.

Nach Durchsicht des Beschlusses muss ich feststellen, dass ich diesen Vertrauensschutz für bestehende Rentnerhaushalte nicht erkennen kann.

Damit werden ausgerechnet diejenigen zusätzlich belastet, die jahrzehntelang gearbeitet, hohe Beiträge gezahlt und eigenverantwortlich privat sowie betrieblich für das Alter vorgesorgt haben. Der ehrliche Bürger wird am Ende zum Verlierer.

Ich bin über dieses Ergebnis zutiefst enttäuscht. Solche Entscheidungen erschüttern mein Vertrauen in die demokratische Mitte und führen dazu, dass sich viele Menschen politisch nicht mehr vertreten fühlen. Speziell von einer SOZIALdemokratischrn Partei erwarte ich mehr.

Ich bitte Sie um eine konkrete Antwort:

Warum kein Vertrauensschutz für Rentner?

Tief enttäuscht

VG Jürgen F.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Enttäuschung und Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen. Gerade Menschen, die über viele Jahrzehnte gearbeitet, Beiträge entrichtet und zusätzlich privat oder betrieblich für das Alter vorgesorgt haben, erwarten zu Recht, dass politische Entscheidungen ihre persönliche Lebensplanung berücksichtigen.

Deshalb war es uns als SPD im parlamentarischen Verfahren ein wichtiges Anliegen, den Gesetzentwurf an zahlreichen Stellen sozial ausgewogener zu gestalten. So konnten wir unter anderem erreichen, dass Eltern mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, Eltern von Kindern mit Behinderungen, pflegende Angehörige sowie Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen von dem Beitragszuschlag ausgenommen werden. Darüber hinaus haben wir weitere Belastungen – etwa eine Dynamisierung der Zuzahlungen oder Kürzungen beim Krankengeld – verhindert.

Ebenso haben wir uns dafür eingesetzt, für ältere Ehepartnerinnen und Ehepartner beziehungsweise bestehende Rentnerhaushalte eine Übergangs- beziehungsweise Altersregelung vorzusehen. Ein solcher politischer Vertrauensschutz ließ sich im parlamentarischen Verfahren mit unserem Koalitionspartner jedoch leider nicht durchsetzen.

Dabei ist mir eine Differenzierung wichtig: Ein verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz im engeren Sinne besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Gleichwohl halte ich es für legitim und nachvollziehbar, für langjährig bestehende Lebens- und Vorsorgeentscheidungen politische Übergangsregelungen zu diskutieren.

Hintergrund des Gesetzes ist die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Ohne Gegenmaßnahmen wären weitere erhebliche Beitragssatzsteigerungen bereits in naher Zukunft unausweichlich gewesen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist daher keine Strukturreform des Gesundheitswesens, sondern in erster Linie ein Konsolidierungs- und Kostendämpfungsgesetz zur Stabilisierung der Beiträge.

Mir ist bewusst, dass diese Einordnung Ihre persönliche Enttäuschung nicht aufhebt. Umso wichtiger war es mir, offen darzulegen, dass ich mich für weitergehende Übergangsregelungen eingesetzt habe und wir den ursprünglichen Gesetzentwurf an vielen Stellen zugunsten der Versicherten verbessern konnten – auch wenn wir unser Ziel eines weitergehenden Schutzes für bestehende Rentnerhaushalte leider nicht vollständig erreichen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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