Warum müssen manche Rentner höhere Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl das Solidarsystem eigentlich nach der Leistungsfähigkeit funktioniert?
Warum müssen manche Rentner höhere Krankenkassenbeiträge zahlen, obwohl das Solidarsystem eigentlich nach der Leistungsfähigkeit funktioniert? Ein Rentner mit 2000 Euro gesetzlicher Rente zahlt weniger Beitrag als ein Rentner mit 1500 Euro gesetzlicher Rente plus 500 Euro Betriebsrente.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/reform-der-krankenkassen-wie-geht-es-mit-den-gesetzlichen-krankenkassen-weiter-kolumne-a-07041326-566f-4943-8863-a53e6657a925
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen Sachverhalt an, den viele Betroffene als widersprüchlich empfinden.
Das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet grundsätzlich, dass sich die Beiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten und nicht nach Alter, Gesundheitszustand oder individuellem Krankheitsrisiko. Wer höhere beitragspflichtige Einnahmen hat, leistet einen höheren Beitrag zur Finanzierung der gemeinsamen Gesundheitsversorgung.
Allerdings behandelt das geltende Beitragsrecht verschiedene Einkommensarten unterschiedlich. Genau daraus ergibt sich der von Ihnen beschriebene Effekt.
Bei der gesetzlichen Rente wird der Krankenversicherungsbeitrag nicht allein von den Rentnerinnen und Rentnern getragen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt – vergleichbar mit einem Arbeitgeber – die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Eigenanteil wird direkt von der Rente einbehalten.
Anders verhält es sich bei Betriebsrenten. Sie gelten als sogenannte Versorgungsbezüge und unterliegen ebenfalls der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier gibt es jedoch keinen zweiten Kostenträger, der einen Teil der Beiträge übernimmt. Deshalb müssen Versicherte die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten grundsätzlich allein tragen.
Dadurch kann es tatsächlich vorkommen, dass ein Rentner mit 1.500 Euro gesetzlicher Rente und 500 Euro Betriebsrente insgesamt höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlt als ein Rentner mit 2.000 Euro gesetzlicher Rente, obwohl beide über dasselbe Gesamteinkommen verfügen.
Um diese Belastung abzumildern, wurde zum Jahr 2020 ein Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt. Beiträge zur Krankenversicherung werden seither nur auf den Teil der Betriebsrente erhoben, der über diesem Freibetrag liegt.
Gleichwohl zeigt Ihr Beispiel, dass unser Beitragsrecht an dieser Stelle nicht immer leicht nachvollziehbar ist. Historisch gewachsene Regelungen führen teilweise dazu, dass Personen mit vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit unterschiedlich belastet werden. Darüber wird seit Jahren gesundheitspolitisch diskutiert.
Für mich bleibt entscheidend, dass das Solidarprinzip auch künftig die Grundlage unseres Gesundheitssystems bildet. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung so weiterentwickeln, dass sie transparent, nachvollziehbar und langfristig tragfähig bleibt. Dazu gehört auch die Frage, wie unterschiedliche Einkommensarten künftig möglichst gerecht berücksichtigt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
