Werden bei der Prüfung der Ausnahmen bei der Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern auch dauerhaft schwer erkrankte/ schwerbehinderte Menschen berücksichtigt?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage zu den geplanten Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung.
Für mich ist klar: Menschen in besonderen Lebenslagen – insbesondere schwer erkrankte Menschen und Menschen mit Behinderungen – müssen auch künftig verlässlich geschützt bleiben. Dieses Prinzip ist leitend für die aktuellen Reformüberlegungen.
Im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird daher sichergestellt, dass bestehende Schutzmechanismen der Familienversicherung erhalten bleiben. Dazu zählen insbesondere Regelungen für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht erwerbsfähig sind – etwa bei voller Erwerbsminderung. Auch für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, bleibt der Anspruch auf Familienversicherung bestehen.
Unabhängig davon möchte ich offen sagen: Die vorgesehene Regelung entspricht nicht meiner politischen Überzeugung. Sie geht auf einen Vorschlag aus dem Bundesministerium zurück, den ich in dieser Form nicht teile.
Im weiteren parlamentarischen Verfahren werde ich mich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Regelung so nicht Bestand hat. Sollte sich dies nicht vollständig durchsetzen lassen, ist für mich ebenso klar, dass wir spürbare soziale Abfederungen erreichen müssen.
Dazu gehört insbesondere, dass Menschen mit Pflegeverantwortung sowie Eltern mit kleinen Kindern nicht zusätzlich belastet werden. Hier setze ich mich dafür ein, dass entsprechende Ausnahmeregelungen geschaffen werden – insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Eltern von Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr.
Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern – ohne dabei diejenigen zu treffen, die besonderen Schutz benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
