Gibt es eigentlich keine Vorschriften für den Lärmschutz, denn bis zu 1.600 LKWs am Tag und in der Nacht sollten doch erkennen lassen, dass wir Anwohner der Rhinstraße massivst geschädigt werden!?

Claudia Engelmann trägt auf ihrem Profilbild kurzes Haar, eine Brille, einen roten Rundhalsschal und ein schwarzes Jackett.
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Frage von alexander r. •

Gibt es eigentlich keine Vorschriften für den Lärmschutz, denn bis zu 1.600 LKWs am Tag und in der Nacht sollten doch erkennen lassen, dass wir Anwohner der Rhinstraße massivst geschädigt werden!?

Sehr geehrte Frau Engelmann,vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!!! Wir verstehen nicht warum bei dieser LKW-Flut kein aktiver Handlungsbedarf besteht und bis heute keinerlei Maßnahmen zu unserem Schutz getätigt werden. Was wir auch sehr bedauerlich empfinden ist, dass bei Iher Antwort hervorgehoben wird, dass sich zu diesem Gesundheitsproblem weiter niemand beschwert hat, also soll das heißen, dass dort wo sich die Menschen beschweren für Lärmschutz gesorgt wird und hier im Osten, wo die Menschen seit der Wende mit sehr vielen Umbrüchen belastet sind und viele sich ins Private zurückgezogen haben, auch aus dem Grund, dass viele sich hier abgehängt und vergessen fühlen und jetzt zeigt sich, dass wir auch beim Schutz vor schädigendem LÄRM und massiven Erschütterungen NIEMENDEN haben der für uns handelt und das seit Jahren? Bei dieser Überflutung des Schwerlastverkehres sind wir Anwohner einfach nur fassungslos, denn eigentlich müsste hier mit höchster Priorität gehandelt werden!

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr R.

Zunächst möchte ich ein Missverständnis aufklären: Mein Hinweis auf fehlende weitere Beschwerden sollte nicht bedeuten, dass nur derjenige Lärmschutz erhält, der am lautesten ruft, oder dass die Menschen in Hohenschönhausen vergessen werden. Es ist schlichtweg eine Beschreibung der administrativen Realität: Senatsverwaltungen orientieren sich bei der Erstellung von Prioritätenlisten für die extrem knappen Sanierungsmittel auch an der Häufigkeit von Beschwerden aus der Anwohnerschaft.

Zu Ihrer Frage nach den Lärmschutzvorschriften: Ja, es gibt gesetzliche Richtwerte. Das Problem ist jedoch rechtlicher Natur. Bei bestehenden Straßen – wie der Rhinstraße – gibt es in Deutschland leider keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf sofortige Lärmsanierung, selbst bei einer Belastung durch 1.600 Lkw. Strenge, verpflichtende Lärmschutzmaßnahmen greifen gesetzlich erst dann zwingend, wenn eine Straße komplett neu gebaut oder baulich wesentlich erweitert wird. Bei Bestandsstraßen ist die Sanierung abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln – und die sind im Land Berlin aktuell schlichtweg nicht vorhanden.

Um die Lärmwerte kurzfristig zu senken, bliebe als Maßnahme die Anordnung von Tempo 30. Wie bereits geschildert, lehnt die aktuelle Senatsverwaltung dies jedoch ab, da der Verkehrsfluss – insbesondere die Fahrzeiten der Buslinien M17 und M27 – politisch höher priorisiert wird als der Lärmschutz an dieser Stelle.

Ich verstehe Ihre Verärgerung über diese Situation voll und ganz. Zur politischen Ehrlichkeit gehört aber leider auch die Feststellung, dass es für die Rhinstraße vorerst keine schnelle Lösung geben wird. Wir werden dieses Problem in den Ausschüssen als Opposition weiterhin kritisch ansprechen, ich kann Ihnen aber kurzfristig keine Abhilfe versprechen.

Gerne können Sie sich für einen weiteren Termin an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Claudia Engelmann

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