Wie werden Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses dazu beitragen, ärztliche Versorgungsdefizite verbindlich zu beheben?
Sehr geehrte Frau Loss,
Hamburg wird in der Bedarfsplanung der KVH als einheitliches Planungsgebiet geführt und gilt formal als ärztlich überversorgt. Zugleich zeigen parlamentarische Anfragen, dass einzelne Stadtteile – darunter Hamm – kaum eigene Haus- oder Kinderarztpraxen aufweisen. Die Planung bleibt damit auf aggregierter Ebene, während reale Zugangsbarrieren unberücksichtigt bleiben. Die SPD trägt seit über zehn Jahren durchgehend politische Verantwortung für die Gesundheitspolitik in Hamburg. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie parlamentarische Kontrolle und Ausschussarbeit konkret dazu beitragen, bekannte und seit Jahren dokumentierte Versorgungsunterschiede wirksam zu adressieren:
Welche konkreten Initiativen haben Sie im Gesundheitsausschuss bislang unterstützt oder angestoßen, um kleinräumige Versorgungsdefizite zu korrigieren?
Welche Änderungen halten Sie für notwendig, damit „Versorgung“ künftig überprüfbar real erreichbar ist?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen dank für Ihre Fragen. Hamburg ist über alle ärztlichen Fachgruppen hinweg überversorgt. Die Kassenärztliche Vereinigung betont wiederholt, dass Hamburgerinnen und Hamburger deutlich besser versorgt und Wege zu medizinischer Versorgung, auch über Stadtteilgrenzen hinweg, deutlich kürzer sind als in allen anderen Bundesländern. Im Kern ist dem auch so zuzustimmen.
Für einzelne, insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen, sind aber auch diese Wege zu weit. Auch im Sinne einer gerechten Verteilung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf die Hamburger Stadtteile gibt es immer noch Verbesserungsbedarf. Probleme durch plötzliche Ausfälle von Praxisbetreibern wie in Bergedorf, Hamm oder Steilshoop belegen das.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Verantwortung für die medizinische Versorgung in Deutschland zuerst bei der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen und der Leistungserbringer liegt und diese im Rahmen des Ihnen gesteckten gesetzlichen Rahmen übernehmen müssen. Der gesetzliche Rahmen wird größtenteils im Bund bestimmt. Landespolitik hat mit wenigen Ausnahmen in erster Linie Aufsichtspflichten.
Uns bleiben landespolitisch drei Ebenen, auf denen wir Einfluss auf die ambulante ärztliche Versorgung in Hamburg nehmen können und die wir als Regierungsfraktion in den letzten Jahren ausgiebig bespielt haben und in Zukunft ebenso intensiv bespielen werden.
Die erste Ebene ist die Einflussnahme auf bundespolitische Entscheidungen und Gesetzgebungen über die Gesundheitsministerkonferenzen oder den Bundesrat. Die Bürgerschaft gibt der Senatorin mit parlamentarischen Initiativen dafür entsprechende Aufträge mit auf den Weg. So hat es zum Beispiel eine Anpassung der Bedarfsplanung hinsichtlich kleinteiligerer Ausgestaltung in den Koalitionsvertrag im Bund geschafft, die noch auf Umsetzung wartet. Hamburg bereitet sich bereits darauf vor.
Aber auch gerade die großen anstehenden Reformen und deren Umsetzung werden großen Einfluss auf die medizinische Versorgung in unseren Stadtteilen haben. Unter anderem eine Pflegereform, die Krankenhausreform oder die anstehende Reform der Notfallversorgung.
Die zweite Ebene ist die Unterstützung der Organe der Selbstverwaltung bei der Erledigung Ihrer Pflichten. Das sind meist nicht auf Dauer angelegte Hilfen materieller oder auch personeller Art. Die reichen von Hilfe bei der Suche oder die Zurverfügungstellung von Praxisräumen (nachlesbar im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Hamburg) bis hin zu Anschubfinanzierungen von Projekten bis zur deren finanzielle Verstetigung durch entsprechende Bundesgesetzgebung. Beispiel hierfür sind die sechs lokalen, durch die Stadt geförderten Gesundheitszentren in sozial benachteiligten und zum Teil auch medizinisch schlechter versorgten Stadtteilen.
Schließlich auf der dritten Ebene werden viele Gespräche in Gremien und im persönlichen Kontakt mit den Akteuren der Selbstverwaltung geführt, um ihnen darin die Sorgen und Wünsche der Patientinnen und Patienten in Hamburg und die eigenen politischen Standpunkte und Ziele zu übermitteln und sie an ihre Pflichten und Möglichkeiten zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Hamburg zu erinnern.
Das klingt zunächst wenig konkret und ist selten in Protokollen oder Anträgen festgehalten, trägt aber oftmals mehr Früchte als die vorgenannten Ebenen. So hat die Kassenärztliche Vereinigung in Hamburg beispielsweise endlich auch Gelder aus dem Strukturfonds, der eigens dafür besteht Engpässe in der Versorgung auszugleichen, in die Hand genommen und betreibt damit eine eigene Kinderarztpraxis.
Viele parlamentarischen Initiativen, unter anderem in Form von Anträgen in der Hamburgischen Bürgerschaft, haben die Arbeit auf diesen drei Ebenen in den letzten Jahren unterstützt. Ich hoffe diese Antwort genügt Ihnen in ihrer Ausführlichkeit und Sie erlauben mir, auf die Auflistung der entsprechenden Anträge zu verzichten. Sie können dafür gerne in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft, die für jeden einsehbar ist, stöbern gehen.
