Am 10.7. stimmt der Bundestag über das GKVStabG ab. Die kurzfristigen Änderungsanträge verschärfen die Lage laut DPtV sogar. Werden Sie dem Gesetz mit der Psychotherapie-Budgetierung zustimmen?
In Ihrer Antwort an Eva-Maria B. vom 4. Mai verwiesen Sie darauf, es liege "nur der Gesetzesentwurf vor" und man werde das Gesetz im Verfahren "kritisch prüfen". Dieses Verfahren ist nun am Ende: Der Bundestag stimmt am 10. Juli 2026 ab.
Die kurzfristig am 5. Juli eingebrachten Änderungsanträge haben die Lage für die Psychotherapie nicht verbessert, sondern verschärft. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung stellte am 7. Juli fest, dass nun zusätzlich gesetzliche Schutzregelungen für eine angemessene Vergütung gestrichen werden sollen – laut DPtV mit der Folge von weniger Therapieplätzen und längeren Wartezeiten.
Damit hat sich Ihre Hoffnung auf Nachbesserung nicht erfüllt. In Ihrer eigenen Antwort zitierten Sie, dass die Budgetierung die Behandlungskapazitäten verringern könnte, und betonten zugleich, eine Verschlechterung gelte es "unbedingt zu vermeiden".
Ich bitte daher um eine klare Aussage: Werden Sie am 10. Juli dem Gesetz zustimmen – ja oder nein?