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Beitragsstabilisierungsgesetz - Auswirkungen auf die Psychotherapeutische Versorgung

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Claudia Moll
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Frage von Dr. med. Claudia R. •

Beitragsstabilisierungsgesetz - Auswirkungen auf die Psychotherapeutische Versorgung

Sehr geehrte Frau Moll, hiermit möchte ich meinem Ärger und meinem Unmut Ausdruck verleihen, dass schon an diesem Freitag durch das Beitragsstabilisierungsgesetz psychotherapeutische Leistungen gekürzt, entwertet und einbudgetiert werden sollen. Das wird zu mehr Chronifizierungen, Frühberentungen und Suiziden in Deutschland führen. Wir machen sehr wertvolle Arbeit für diese Menschen und verhelfen Ihnen wieder zur Stabilisierung, Gesundung und Arbeitsfähigkeit, damit Sie wieder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und Ihren Beitrag durch Arbeit für unsere Gesellschaft leisten können. Wir sorgen durch Krisengespräche und Erreichbarkeit dafür, dass sie weniger stationär aufgenommen werden müssen und sparen damit viel Geld für unser Gesundheitssystem. Studien haben gezeigt, dass jeder Euro, der in Psychotherapie fließt, sich nach hinten heraus 3 bis 5 Mal lohnt!

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Anrufung des Vermittlungsausschusses unterstützt wird und stimmen Sie dagegen!

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau R.,

In Ihrer Nachricht sprechen Sie neben der Rückführung von psychotherapeutischen Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) auch die Streichung von § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V an, welche die angemessene Zeitvergütung für psychotherapeutische Leistungen festlegt. 

 

Mit der geplanten Streichung der Angemessenheitsprüfung wird versucht einen Schutzmechanismus einzubauen. Die zu Beginn des Jahres beschlossene Honorarkürzung von 4,5% konnte auf der Basis dieser bestehenden Regelung der Angemessenheitsprüfung beschlossen werden. Ohne die Streichung dieser Prüfung wäre es auch in Zukunft möglich gewesen, auf Basis eben dieser Regelung Honorarkürzungen zu begründen. Die Intention hinter dieser Streichung ist also keineswegs eine Kürzung der Vergütung, sondern eine Sicherstellung weitere unerwünschte Kürzungen zu verhindern. Hier werden wir aber genau hinschauen, wie sich dies entwickelt. 

 

Ich möchte zunächst auf die gesamten Änderungsanträge für das Gesetz eingehen. Mit diesen geplanten Änderungen konnten wir Verbesserungen zum vorherigen Gesetzesentwurf erreichen, beispielsweise in den Bereichen der Zuzahlungen für die Versicherten und der Beibehaltung des Krankengeldes. Auch die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen war für uns eine klare Priorität in den Verhandlungen. Hinsichtlich der psychotherapeutischen Versorgung und der Vergütung der Leistungen konnten wir erreichen, dass das derzeitige Vergütungsbudget, also der Gesamtbetrag, den die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten momentan vergütet bekommen und der ihnen jetzt zur Verfügung steht, so komplett in die MGV eingeführt werden. Dieser Betrag bleibt also fest bestehen. Hier wurde auch ein Schutzmechanismus eingebaut, der dafür sorgt, dass dieses Budget komplett geschützt ist, nicht auf andere Facharztgruppen aufgeteilt werden darf und an diese abfließen darf. 

 

Wir konnten uns darüber hinaus aber noch auf weitere Kompromisse einigen, die leider noch nicht im Gesetz enthalten sind, da über diese bis zur letzten Minute am Dienstag verhandelt wurden. Anstelle der direkten Überführung in das Gesetz aufgrund der mangelnden Zeit wurden diese Maßnahmen in einem Entschließungsantrag festgehalten, der eine klare Willensbekundung des Parlaments darstellt und auch bindend ist. Das bedeutet konkret, dass die enthaltenen Änderungen nicht mit dem Gesetz verabschiedet werden, aber sichergestellt wird, dass die Regelungen gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft treten. 

Mit diesem Entschließungsantrag legen wir noch einmal einen besonderen Fokus auf die psychotherapeutische Versorgung der Patientinnen und Patienten und der damit verbundenen Vergütung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Darin regeln wir eine extrabudgetäre Vergütung für mehrere vulnerable Gruppen: Auch weiterhin werden Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie für schwer psychisch kranke Personen von der Budgetierung ausgenommen. Besonders wichtig war uns auch, dass es zu keinen Behandlungsabbrüchen kommt. Ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags ist deswegen auch der Schutz bereits begonnener Therapien. Diese fallen auch weiterhin nicht unter die Budgetierung. Darüber hinaus erhält der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag Kriterien festzulegen, welche Patientinnen und Patienten als dringliche Fälle gelten und künftig prioritär und weiterhin extrabudgetär vergütet werden sollen.

Ohne diesen Entschließungsantrag wäre eine Zustimmung zu dem Gesetz für uns nicht möglich gewesen. Mit diesen Kompromissen haben wir versucht weiterhin eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Hätte es hier keine Einigung gegeben, wäre es bei den Maßnahmen aus dem Entwurf des Ministeriums geblieben – vollständige Budgetierung, ohne Ausnahmen. Wir haben uns für eine generelle extrabudgetäre Vergütung eingesetzt. Dies war mit dem, während der Verhandlungen noch um rund drei Mrd. Euro gestiegenen Defizits, mit den anderen Koalitionspartnern nicht realisierbar. 

 

Es müssen 18,8 Mrd. Euro eingespart werden, um das System stabil zu halten. Ohne eine Verabschiedung dieses Gesetzes werden im kommenden Jahr die Beiträge um ein Vielfaches weiter steigen. Bislang steigen die Beiträge ungehindert und ohne eine Grenze an. Deswegen wird nach genauer Prüfung des Gesetzes und internen Überlegungen Frau Moll diesem Gesetz zustimmen können.

 

Mit anderen Mehrheiten wären sicherlich auch andere Kompromisse möglich gewesen. Wir müssen hier aber mit den demokratischen Mehrheiten arbeiten, die wir haben. 

 

Die Bundesgesundheitsministerin hat gestern noch einmal betont, dass die Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendpsychotherapie sehr zeitnah angegangen werden soll. Das ist für uns entscheidend, damit es in diesem konkreten Bereich zu Verbesserungen kommt und ein zusätzliches Versorgungsangebot geschaffen wird. Für uns besteht der konkrete politische Wille die Bedarfsplanung komplett anzugehen und uns hier genau anzuschauen, wie sich die Bedarfe in der Gesellschaft entwickeln.

 

 

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