Hallo Frau Moll, wie stehen Sie zum Tierschutz in der Massentierhaltung.

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Claudia Moll
SPD
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Frage von Tatjana V. •

Hallo Frau Moll, wie stehen Sie zum Tierschutz in der Massentierhaltung.

Hallo Frau Moll, wie stehen Sie zum Tierschutz in der Massentierhaltung.
Werden die armen "Nutztiere: Ihre Unterstützung bekommen?
In welcher Form?
Liebe Grüße
Tatjana V. .🍀

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau V.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Tierwohl, auf die ich gerne antworten möchte.

Das Staatsziel des Tierschutzes werden wir als SPD-Bundestagsfraktion stärker im Fachrecht verankern. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll zukünftig alle Nutztierarten sowie alle Haltungsformen umfassen. Tierschutzbegriffe, wie z.B. Tierwohl, artgerecht oder freilaufend müssen rechtlich sicher definiert werden, um sie als Begriffe in der Gesetzgebung, aber auch in der Produktvermarktung eindeutig verwenden zu können. Die Kontrollbehörden der Landkreise und Kommunen sind oftmals nicht ausreichend finanziell und personell ausgestattet. Die SPD hat durch die finanzielle Entlastung der Kommunen an anderer Stelle für mehr Spielraum gesorgt. Zusätzlich muss die Arbeit der Veterinärbehörden durch Digitalisierung vereinfacht werden. Wir wollen eine umfassende Tiergesundheitsdatenbank schaffen, in der bereits vorhandene Dokumentationspflichten nach dem Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierarzneimittel- und Tiergesundheitsrecht zusammengeführt werden. In dieser Datenbank sollen auch Überwachungsdaten und Befunde von Schlachthöfen und Tierkörperbeseitigungsanlagen sowie die Mortalitätsraten in den Tierbeständen erfasst werden. Auch die Ergebnisse der von uns geforderten Datenerfassung bei Tiertransporten sollen in diese Datenbank einfließen. Durch KI können diese Daten aufbereitet werden, damit die zuständigen Behörden gezielter bei ihren Untersuchungen vorgehen können. Für die Strafverfolgung bei Tierschutzverstößen brauchen wir mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften. Außerdem sollte eine Überführung der Strafvorschrift des § 17 Tierschutzgesetz in das StGB und eine Erhöhung des Strafrahmens geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Moll

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