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Warum wurde der TI-Messenger Patienten zugänglich gemacht, wenn er primär die interne Kommunikation im Ärzteteam erleichtern, u die Patienten ihre Ärzte nur mit Zustimmung der Ärzte erreichen können?

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Frage von Katharina S. •

Warum wurde der TI-Messenger Patienten zugänglich gemacht, wenn er primär die interne Kommunikation im Ärzteteam erleichtern, u die Patienten ihre Ärzte nur mit Zustimmung der Ärzte erreichen können?

Sehr geehrter Frau Abgeordnete Moll,

der TI-Messenger wurde in die elektronische Patientenakte integriert, um eine sichere digitale Kommunikation zu ermöglichen. Viele Ärzte nutzen digitale Kommunikation mit Patientinnen und Patienten jedoch kaum, bevorzugen Praxisbesuche, reagieren oft nicht auf Nachrichten oder filtern E-Mail-Adressen der Patienten, sodass Nachrichten gar nicht erst ankommen. Dadurch entsteht für Patientinnen und Patienten faktisch kein Nutzen.

Welche konkreten Ziele verfolgt die Politik aus Patientensicht, wenn die Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte freiwillig bleibt? Warum wird der Messenger Patientinnen und Patienten bereitgestellt, obwohl Ärzte digitale Kommunikation kaum verbindlich einsetzen und er primär dazu dient, die Arbeitsabläufe der Ärzteteams zu erleichtern, während das primäre Ziel die Einbeziehung der Patientinnen und Patienten sein sollte und nicht eine Ergänzung zu TIM unter Leistungserbringern?

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Mit dem Digital-Gesetz wurde die elektronische Patientenakte weiterentwickelt und um zusätzliche digitale Anwendungen und Kommunikationswege ergänzt. Ziel ist es, eine sichere und verlässliche digitale Infrastruktur zu schaffen, über die künftig Gesundheitsinformationen ausgetauscht und digitale Angebote genutzt werden können. Dazu zählt auch die Möglichkeit, Patientinnen und Patienten einen geschützten Kommunikationskanal zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des TI-Messengers durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt derzeit freiwillig. Dies hängt damit zusammen, dass neue digitale Kommunikationswege organisatorisch und technisch in die Versorgung eingebunden werden müssen. Mit dem Digital-Gesetz wurde ein Rahmen geschaffen, der eine schrittweise Erweiterung und Auswertung der Anwendungen erlaubt. Wir nehmen Ihren Hinweis ernst, dass der Nutzen für Patientinnen und Patienten davon abhängt, wie diese Angebote im Versorgungsalltag angewendet werden. Ihre Rückmeldung ist wertvoll für die weitere Bewertung und Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen.

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