Sehr geehrte Frau Moll, warum müssen wir kinderlosen Rentner den Zusatzbeitrag leisten?

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Frage von Barbara D. •

Sehr geehrte Frau Moll, warum müssen wir kinderlosen Rentner den Zusatzbeitrag leisten?

Ich selber habe einen Angehörigen zu Hause gepflegt und weis wie anstrengend das ist.Doch durch meine Krankheit konnten mein Mann und ich keine Kinder bekommen. Künstliche Befruchtung gab es noch nicht, wollte man Früher ein Kind adoptieren, mußte man ein bestimmtes Bankguthaben besitzen und eine große Wohnung besitzen. Warum werden wir so bestraft von Euch Politiker? Wäre es nicht fair,wenn pflegende Angehörige den Zusatzbeitrag nicht bezahlen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Barbara D.

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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe, dass Sie sich durch diese Regelung benachteiligt fühlen insbesondere vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Erfahrungen als pflegende Angehörige und Ihrer persönlichen Situation.

In der Tat müssen grundsätzlich alle kinderlosen Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung seit dem Jahr 2005 zusätzlich zu dem "normalen" Beitragssatz einen Beitragszuschlag entrichten. Dieser sogenannte Beitragszuschlag für Kinderlose beläuft sich seit dem 1. Januar 2022 auf 0,35 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die Gründe für die Kinderlosigkeit spielen keine Rolle. Es galt und gilt, die Soziale Pflegeversicherung stabil zu finanzieren, um den Pflegestandort Deutschland für alle zu erhalten und nutzbar zu machen.

Mir ist es wichtig zu betonen, dass diese Regelung nicht als Bestrafung gedacht ist, sondern als Beitrag zur Finanzierung des umfangreichen Leistungsspektrums der Pflegeversicherung.

Die Einführung des Zusatzbeitrags wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass das Solidaritätsprinzip in den Sozialversicherungssystemen gestärkt werden soll.

Die Pflegeversicherung zielt nicht nur auf die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen ab, sondern auch darauf, die Leistungen für pflegende Angehörige zu verbessern. Während der jüngsten Beratungen zum Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz hätte ich mir sicherlich mehr gewünscht, wie zum Beispiel eine deutlichere Erhöhung des Pflegegeldes. Aber besonders in einer angespannten Haushaltslage, ist Kompromissbereitschaft oberstes Gebot. Auch wurden bereits in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, um pflegende Angehörige besser zu unterstützen, wie beispielsweise die Einführung des Pflegeunterstützungsgeldes oder die Stärkung der Beratungs- und Unterstützungsangebote. Um pflegende Angehörige zusätzlich zu entlasten, steht den Versicherten, die zuhause gepflegt werden, schließlich noch der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich zu, der ebenfalls aus den Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung zu stemmen ist und dauerhaft finanziert werden muss.

Seien Sie versichert, ich nehme ich Ihre Bedenken sehr ernst und möchte betonen, dass die Anerkennung und Unterstützung pflegender Angehöriger ein zentrales Anliegen für mich und die SPD-Bundestagsfraktion ist. Pflegende Angehörige leisten eine immense Arbeit, indem sie ihre Zeit, Energie und oft auch ihre eigene Gesundheit opfern, um ihre geliebten Menschen zu pflegen und zu unterstützen. Ihre Fürsorge und Hingabe verdienen größte Wertschätzung und Unterstützung.

Dennoch kann ich Ihre Sichtweise und Ihren Wunsch nach einer gerechteren Regelung nachvollziehen. Ich werde mich auch zukünftig für weitere Verbesserungen der Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Moll

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