(...) Sie hat erklärbare demokratietheoretische Gründe, damit die Abgeordneten zum Beispiel bei ihrer Meinungsäußerung nicht unter Druck gesetzt werden können. Diese Immunität kann aber jederzeit durch den Immunitätsausschuss aufgehoben werden, wenn triftige und plausible Gründe vorliegen, warum Ermittlungen eingeleitet werden müssen. Zahlreiche Fälle belegen, dass gegen Abgeordnete sehr wohl ermittelt werden kann, dass Abgeordnete sehr wohl belangt werden. (...)
(...) Zu Ihrer Anmerkung bezüglich unserer Kritik an Sprachtests ist folgendes zu sagen: Nicht die Tests lehnen wir ab, sondern im Wesentlichen die diskriminierende Passage im Gesetz, die Menschen mancher Herkunftsländer von der Pflicht ausnimmt. Abgesehen davon, dass die Tests auch in Deutschland durchgeführt werden können. (...)
Sehr geehrter Herr Kasig,
(...) Die im Bundestagsbüro geleistete Arbeit, die bisweilen lange Recherchen und viel Zeit in Anspruch nimmt, ist eine Team-Arbeit. Das ist nicht nur bei der Beantwortung von Fragen auf dem Forum www.abgeordnetenwatch.de der Fall, sondern auch im parlamentarischen Betrieb. Die Fülle der Gremiensitzungen wäre ohne MitarbeiterInnen-Beteiligung ebenfalls nicht zu bewältigen. (...)
(...) Ihr Hinweis auf die Einstellung von Ermittlungen ist ebenso falsch. Bundestagsabgeordnete genießen parlamentarische Immunität, Ermittlungen jeder Art sind erst nach Aufhebung dieser Immunität möglich. Mit der Niederlegung des Mandats kann man also keine Ermittlungen verhindern sondern ermöglicht sie geradezu, die Niederlegung des Mandats war jedoch eine rein politische Entscheidung. (...)
(...) die Bilderberg-Konferenzen, die sich laut Wikipedia als einen elitären informellen Gesprächskreis verstehen, werden auf einer privatrechtlichen Basis organisiert. Es steht den Organisatoren und Initiatoren frei, zu entscheiden, wen sie einladen und über welche Themen sie sprechen wollen. (...)