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Bündnis 90/Die Grünen
• 10.06.2008

(...) Der von Ihnen behauptete „eindeutige Verstoß gegen §90a StGB“ kann nur gerichtlich auf der Grundlage von klaren Beweisen und nicht weit hergeholten Interpretationen geklärt werden. Deshalb schon jetzt von Schuldigen zu reden, entspringt der Mentalität von Selbstjustiz und Schnellgerichten. Absurd ist die Unterstellung, der Vorstand der Grünen Partei könne sicherstellen, dass so etwas nicht noch einmal passiert. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 10.06.2008

(...) Wie Sie sehen, belegen die Bilder keine politische Aktion der Grünen Jugend, sondern Inszenierungen von Einzelpersonen am Rande einer öffentlichen Veranstaltung mit über 250 TeilnehmerInnen. Mit der Erklärung der Grünen Jugend ist für uns in politischer Hinsicht alles geklärt, es steht aber jeder/m frei, den Sachverhalt auf dem Rechtsweg klären zu lassen. (...)

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Bündnis 90/Die Grünen
• 10.06.2008

(...) die Lage der Menschenrechte ist in China insgesamt prekär, besonders schlimm ist sie in Tibet und in den von Uighuren bewohnten Gebieten. Diese Missstände und die massiven individuellen Menschenrechtsverletzungen offen und ohne Feindseligkeit China gegenüber anzusprechen, ist das Mindeste, was ein/e Bundestagsabgeordnete/r leisten kann. Es geht nicht nur darum, die chinesische Regierung aufgrund dieser Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. (...)

Frage von Ernst K. • 29.05.2008
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• 10.06.2008

(...) Der Leitfaden der Religionsbehörde ist kein Gesetz und nicht für alle Menschen in der Türkei bindend. Die in ihm vorgesehenen Empfehlungen werden genauso an Lebensrealitäten scheitern wie das vom Vatikan immer noch aufrechterhaltene Scheidungsverbot in der Ehe. Mit der einschränkenden Wirkung derartiger Bestimmungen haben sich alle auseinanderzusetzen, die ihrem Handeln ein den Werten der Aufklärung entsprechendes Bürger- und Menschenrechtsverständnis zu Grunde legen. (...)

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• 10.06.2008

(...) Fatwas von religiösen Gelehrten oder Führern, mögen für ihre Anhänger bindend sein, sind aber letzten Endes politische Bekundungen religiöser Natur. Werden Rechte anderer durch sie tangiert oder widersprechen die Handlungsempfehlungen den Werten unserer Verfassung, dürfen sie nicht befolgt werden. (...)

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• 10.06.2008

(...) Andererseits ist es unverständlich, dass andere Staatsziele hier keine Berücksichtigung finden, zum Beispiel Umwelt- oder Sozialstandards. „Zwangsmitgliedschaften“ wären nur dann zu rechtfertigen, wenn sich die Kammern auch für die Realisierung dieser Staatsziele einsetzen würden. Die Diskussion in diese Richtung zu führen, halten wir für sinnvoller und erfolgversprechender. (...)

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