Wie stehen Sie zu der Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei Direktversicherungen

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Frage von Ami M. •

Wie stehen Sie zu der Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei Direktversicherungen

Sehr geehrte Frau Tausend,
da nun Wahlen anstehen, frage ich, wie Sie bzw. Ihre Partei zu dem o.a. Thema stehen. Meine Direktversicherung (1991 abgeschlossen) wurde über meinen Arbeitgeber direkt von mir bezahlt. Nun muss ich von der Auszahlungssumme ca. 20% an die Krankenkasse (AG und AN-Anteil) zahlen. Das frißt jede Rendite auf und hat zusätzlich meine gesetzliche Rente verschmälert. Sie wurden rückwirkend und willkürlich ohne Bestandsschutz zu Betriebsrenten erklärt. Das ist respektlos und ein klarer Vertrauensbruch durch die Politik und muss aufgehoben werden. Bei den Riesterrenten erfolgte dies schon 2018.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

ich stimme Ihnen vollkommen zu, die Doppelverbeitragung der Betriebsrenten ist ungerecht und muss behoben werden. Unsere Fraktion hat dazu bereits in dieser Legislaturperiode einen Versuch unternommen, ist aber leider an unserem Koalitionspartner gescheitert. Wir setzen uns weiter für eine vollständige Abschaffung der Vollverbeitragung sowie der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein und sind zuversichtlich, dass wir das in einer neuen Regierungskoalition umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Tausend, MdB

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