Lieben Dank für ihre ausführliche Antwort! Leider sind manche Angaben nicht Korrekt. Wie schätzen sie ein ob die Beamten auch eine "Entlastunsprämie" so wie sie kommen soll ausgezahlt bekommen?
Lieber Herr Grosch,
Leider ist ihre Angabe von der Erhöhung des Bekleidungsgeldes auf 600€ falsch, hier wurde lediglich von 265 auf 300€ im Jahr erhöht. Leider sind im gleichen zuge die Preise für die Dienstkleidung exorbitant gestiegen, so das eine Hose bspw. Inzwischen 100 euro und ein Poloshirt 60€ kostet. Im Endeffekt können wir uns weniger Dienstkleidung zulegen als vor der Erhöhung.
Es wäre aber schön wenn das Land Niedersachsen bereits jetzt nach Maßgabe des Urteils für das Land Berlin die Besoldung überarbeitet, da ja jetzt schon klar ist wie das Urteil zur Berechnung aussehen wird. Und wenn man nach dem Meridianeinkommen unsere aktuelle besoldung vergleicht sind vor allem Familien mit Kindern deutlich zu gering besoldet. Stattdessen wartet das Land leider auf das inzwischen 3. Urteil zu Besoldung in Niedersachsen und spielt weiterhin auf Zeit.
Liebe Grüße
Kevin K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung – und für die berechtigte Korrektur. Da habe ich mich falsch ausgedrückt: Die 600 € gelten nur als einmaliger Zuschuss zur Erstanschaffung beim Dienstantritt - das ist aber tatsächlich neu von uns eingeführt worden. Der laufende Dienstkleidungszuschuss beträgt 300 € pro Jahr.
Wichtig ist mir dabei: Dass wir den Zuschuss angehoben und die Erstbeschaffung verbessert haben, zeigt, dass wir die Problematik von Dienstkleidung im Vollzug im Blick haben. Gleichzeitig ist aber auch klar: Solche Pauschalen müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf nachgesteuert werden – gerade in Phasen hoher Inflation und deutlicher Kostensteigerungen.
Zur Besoldung: Im vergangenen Jahr wurde bereits ein Einmalzahlung gezahlt; nach der Einschätzung des GBD und Anderer war damit – bezogen auf den damaligen Stand – eine verfassungskonforme Besoldung gewährleistet. Unabhängig davon gilt: Wir müssen die Besoldung dauerhaft so aufstellen, dass sie stabil verfassungsgemäß ist und nicht ständig hinterherläuft.
Kurzfristig wird die Besoldung zum 1. April – analog zu den Tarifabschlüssen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst – erhöht. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll noch diese Woche in die Ausschüsse eingebracht werden.
Ich verstehe den Frust sehr gut, wenn es so wirkt, als würde das Land „auf Zeit spielen“. Das Karlsruher Urteil zur Berliner A-Besoldung hat die Maßstäbe spürbar verschärft – u. a. mit einem neuen Referenzwert (Prekaritätsschwelle/Median-Äquivalenzeinkommen) – und zwingt alle Länder zu einer sauberen Neubewertung. Gleichzeitig ist klar: Familien mit Kindern sind in der Praxis oft besonders betroffen, weil die Systemlogik der familienbezogenen Bestandteile am Ende entscheidet, ob die Alimentation wirklich amtsangemessen ist. Deshalb wird in der aktuellen Gesetzgebung auch ausdrücklich festgehalten, dass weitere Erhöhungsschritte und die Prüfung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe in einem Folgevorhaben erfolgen werden.
