Wie schätzen die derzeit diskutierte Heilfürsorge für den Nds. Justizvollzug als umsetzbar ein? Und wann ist mit handfesten Aussagen bezüglich einer Verfassungsgemäßen Besoldung zu rechnen?
Sehr geehrter Herr Grosch,
Viele Kollegen haben sich riesig gefreut, als von der (Leider) AFD-Fraktion der Vorschlag der Einführung einer Heilfürsorge für den Justizvollzug in Niedersachsen gemacht wurde. Schön wäre es gewesen, wenn der Vorschlag aus den Reihen der Sozialdemokraten oder auch der CDU gekommen wäre, aber sei es drum. Grade dieses würde eine spürbare Entlastung für die vielen Kollegen bedeuten, da in den aktuellen Besoldungsberechnungen die Position der "aufgezwungenen" PKV Mitgliedschaft i.v.m. Beihilfe nicht beachtet wird. Die Preise der PKV sind inzwischen leider so hoch, das viele meiner Kollegen (mir eingeschlossen) ohne einen Minjob leider keinen Puffer mehr hätten um etwas Geld anzusparen. Aber leider hat man seit vielen Jahren das Gefühl, das der Justizvollzug immer nur das 3. Rad am Exekutive-Auto ist, da wir in unserem Alltag absolut keine Außenwirkung haben, wie beispielsweise die Kollegen der Polizei oder Berufsfeuerwehr.
Liebe Grüße
K. K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht – und vor allem für Ihren täglichen Dienst! Die Besoldung für den Justizvollzug wird der Relevanz des Justizvollzugs für die Gesellschaft und der Belastung für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Eine dauerhafte und systematische Verbesserung wird es nur geben können, wenn die Besoldung insgesamt überarbeitet und Ungerechtigkeiten - auch mit Blick auf die angestellten Beschäftigten im Landesdienst - aufgelöst werden.
Weil Sie den Eindruck ansprechen, der Justizvollzug sei oft „nur das dritte Rad“: Leider ist der Justizvollzug in der Öffentlichkeit nicht so sichtbar wie die anderen Teile der Justiz und der Staatsgewalt. Deshalb haben wir als SPD den Justizvollzug in dieser Legislaturperiode bewusst stärker in den Fokus. Konkret haben wir die Anhebung der Vollzugszulage („Gitterzulage“) auf 180 Euro erhöht. Der Zuschuss für Dienstkleidung auf "600 Euro" erhöht. Jedes Jahr haben wir ein Stellenhebungsprogramm für bessere Beförderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ermöglichen können. Auch die Werkmeisterinnen und Werkmeister haben ein Stellenhebungsprogramm erhalten. Für 2026 haben wir 80 zusätzliche Anwärterstellen im Justizvollzug geschaffen. Wir hätten uns als Abgeordnete noch weitergehende Maßnahmen vorstellen können oder einige dieser Punkte gerne anders umgesetzt, aber der limitierende Faktor waren teilweise rechtliche Hürden und ein zu geringer finanzieller Spielraum, den wir als Justizministerium vom Finanzministerium erhalten haben.
Zur freien Heilfürsorge: Wir stehen dem sehr offen gegenüber und möchte gerne in der Zukunft eine Wahlmöglichkeit schaffen. Genau deshalb haben wir als SPD gemeinsam mit den Grünen einen eigenen Entschließungsantrag im März in den Landtag eingebracht. Darin fordern wir die Landesregierung ausdrücklich um eine strukturierte Prüfung – unter Beteiligung der Interessenvertretungen wie bspw. dem VNSB – ob und wie eine Ausweitung der (freien) Heilfürsorge auf den Justizvollzug möglich ist, inklusive sauberer Abgrenzung zu Beihilfe-/Versorgungssystemen und mit Blick auf unterschiedliche Berufsbiografien.
Denn: Die Heilfürsorge hat klare Vorteile, aber auch Fallstricke.
Vorteile sind natürlich die spürbare finanzielle Entlastung im laufenden Dienst.
Nachteile können aber entstehen, wenn es keine Alternativen gibt. Da Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder nicht automatisch mitversichert sind und bestimmte Zusatzleistungen einer PKV - auf die manche angewiesen sein mögen - in der freien Heilfürsorge nicht enthalten sind, kann es für bestimmte Lebenssituationen auch finanzielle Nachteile ergeben. Und wichtig: In den Modellen wie z. B. Hamburg gilt die Heilfürsorge nur während der aktiven Dienstzeit – im Ruhestand greift wieder Beihilfe, und die Restkosten müssen dann erneut über eine (private) Krankenversicherung abgedeckt werden, die dann ohne Anwärterzeit sehr teuer sein kann, was besonders die Anwärter ohne entsprechende Aufklärung ggfs. nicht im Sinn haben. Genau diese Punkte müssen wir gut lösen – am besten mit einem praxistauglichen Wahl-/Optionsmodell statt einem Automatismus, der für manche Biografien sonst sogar größere finanzielle Nachteile bringt.
Der Fairness halber will ich darauf hinweisen, dass auch die CDU einen Antrag zur freien Heilfürsorge gestellt hat, aber ebenfalls betont, dass eine Einführung nicht „übers Knie“ erfolgen sollte.
Ich hoffe es ist deutlich geworden, dass wir Änderungen in diesem Bereich gar nicht abgeneigt sind und den Justizvollzug sehr wohl im Blick haben. Erst letzte Wochen haben wir als SPD die JVA Wolfenbüttel, sowie das Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges besucht. Auch dort war die freie Heilfürsorge mehrmals Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Constantin Grosch
