Weitere Fragen an Corinna Rüffer
Die Grüne Fraktion hat sich im Petitionsausschuss für die Veröffentlichung der Petition eingesetzt, aber unser Antrag wurde leider abgelehnt.
Der von Ihnen darin geäußerte Satz "Die Kürzung seiner Rente soll nur so lange wirken, wie der Ausgleichszweck – also die Versorgung beider Ehepartner – tatsächlich besteht." entspricht nicht der Rechtslage, die wiederholt gerichtlich bestätigt wurde und die ich für angemessen halte.
Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung findet einmalig ein Eigentumsübergang statt: Das Eigentum an den Rentenansprüchen vom einen Ehepartner (1) geht zu einem bestimmten Teil an den anderen Ehepartner (2) über.
Dazu müssten Sie sich rechtliche Unterstützung suchen, im besten Fall von Anwälten, die auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert sind und Einsicht in alle maßgeblichen Verträge und Unterlagen nehmen können.
