Frage an Cornelia Möhring bezüglich Verbraucherschutz

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Cornelia Möhring
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Frage von Bianca M. •

Frage an Cornelia Möhring von Bianca M. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo,
es geht um die e-Zigarette bzw. um die dazugehörigen Liquits. Da die Liquits in der hauptsache aus Propylenglycol, pflanzliches Glycerin, Aromen und gereinigtes Wasser bestehen und diese Inhalstoffe auch in der Lebensmittel- und Kosmetigindustrie verwendetwerden verstehe ich nicht warum diese Dinge verboten werden sollen. Und auch das Nicotin haltige Liquit ist ist deutlich gesünder als jede Püro (normale Zigarette). Warum sollte also die e-Zigarette, das Liquit, das Nicotinliquit oder auch alle drei Dinge verboten werden bzw. unter das Atzneimittelgesetz fallen? Müssten dann nicht auch normale Zigarten und viele Lebensmittel und Kosmetika entweder verboten werden oder unters Arzneimittelgesetz fallen die sonst frei verkäuflich erhältlich sind?
Zudem kommt das der Dampf der e-Zigarette für die Umwelt (Mitmenschen, Haustiere siehe diese: http://www.youtube.com/watch?v=ckATorAusb0&list=FLP74klR-MltbkwBHb8BWo9Q&index=1&feature=plpp_video ) wesendlich verträglicher ist da keine Tabakverbrennung mehr statfindet. Und auserdem wurde in anderen EU-Läderfn (Enland) bereits für die e-Zigartte und Liquits entschieden, da diese fragen des Azneimittelgesetzes ja eigendlich auf EU basses geklärt werden muss.
Ich hoffe auf schnelle Reagtion von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Bianca Marten

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DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Marten,

ich will Ihnen gern meine persönliche Einschätzung dieses komplizierten Sachverhaltes schildern, die auch mit der Meinung unserer zuständigen Fachabgeordneten übereinstimmt. Eine Fraktionsposition dazu gibt es aber noch nicht, darauf möchte ich Sie hinweisen.

Ich begrüße, dass die Urteile der OVG in NRW und Sachsen-Anhalt etwas Klarheit gebracht hat wenn auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten bleibt.
Allerdings sind nach meiner Meinung die vorliegenden wissenschaftlichen Daten noch zu dünn, um endgültige Wertungen über die Schädlichkeit von e-Zigaretten vorzunehmen. Das bestreitet niemand ernsthaft, der auf gesicherter Basis die Gefährdungen der aktiv und passiv Konsumierenden einschätzen will.

Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion zu diesem Sachverhalt hat gezeigt, dass selbst einfachste Daten zur Toxizität von e-Zigaretten nicht vorliegen. Ebenso unbestreitbar ist die Tatsache, dass viele der vorliegenden Studien wissenschaftlichen Kriterien nicht oder nicht ausreichend entsprechen. Viele sind von den Herstellern selbst durchgeführt worden, was ohne Kontrolle, wie es sie etwa bei Arzneimittelstudien gibt, per se problematisch ist.

Die hohe und weiter steigende Zahl von KonsumentInnen erfordert in Zusammenhang mit der unzureichende Datenlage allerdings umfassende toxikologische Untersuchungen in Initiative der Bundesregierung, ggf. in Kooperation mit anderen Regierungen. Das BfR sollte umgehend mit der Untersuchung des e-Dampfes und der Belastung der Umgebung beauftragt werden. Klinische Untersuchungen müssen folgen. Außerdem sind die Motivation und das Konsumverhalten zu untersuchen, um effektive Regelungen zur Schadensminimierung - immer auch im Kontext mit Tabakprodukten -treffen zu können.

Trotzdem deuten bereits heute viele Fakten darauf hin, dass e-Zigaretten weniger schädlich sind als Tabak-Zigaretten. Diesen Hinweisen sollte dringend nachgegangen werden. Wir fordern, dass die Bundesregierung schnellstmöglich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit relativ schnell durchzuführenden, chemischen Untersuchungen beauftragt, etwa die Zusammensetzung des Dampfes, die Belastung der Umgebungsluft, die Zusammensetzung der Ausatemluft, chemische Qualität der Liquids, Gleichförmigkeit des Nikotingehalts etc. betreffend. Da eigentlich die Hersteller für die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich sind, erscheint es angemessen, sie an den Kosten zu beteiligen. Längerfristige klinische Studien, welche die tatsächlichen Folgen des e-Dampfens untersuchen, sollten ggf. in Kooperation mit anderen Staaten angestoßen werden.

Als kurzfristige Maßnahme könnte die Klassifizierung von nikotinhaltigen Liquids als Tabakware/ Tabakerzeugnis und eine entsprechende Änderung des § 1 Tabaksteuergesetz und § 3 Abs. 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes erfolgen. Damit einher gehen auch beispielsweise die Anwendung der Werbe- und Sponsoringeinschränkungen das Verkaufsverbot an Minderjährige Qualitätsvorschriften bspw. in Bezug auf Bestrahlung und Zusatzstoffe (letzteres müsste ggf. für e-Zigaretten spezifiziert werden eine mögliche Besteuerung ein Importverbot nach Deutschland für Produkte, die nicht den hiesigen Vorschriften entsprechen Eine Einstufung als Arzneimittel ist rechtlich umstritten und ist aus meiner Sicht inhaltlich abzulehnen. Für mich sind e-Zigaretten ein Genussmittel wie Tabakprodukte. Sie sind nicht für den therapeutischen Gebrauch konzipiert. Eine Einstufung als Arzneimittel käme bis auf Weiteres einem Verbot gleich, da die entsprechenden Studien für einen Beleg der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nicht vorliegen und von den Herstellern wohl schon in finanzieller Hinsicht kaum zu leisten sind.

Aus verbraucherschutzpolitischer Sicht halte ich die Einhaltung folgender Kriterien für den Verkauf der e-Zigarette für unbedingt erforderlich: vollständige Deklaration aller Inhaltsstoffe, insbesondere des Nikotins auch quantitativ Nachweis der Produktqualität in Bezug auf Rückstände aus der Nikotinsynthese oder -extraktion in Liquids Reinheit der verwendeten Zusatzstoffe Produktsicherheit der Verdampfungseinheit (falls erforderlich spezifische CE-Zertifizierung) Nachweis der Unbedenklichkeit aller Inhaltsstoffe (außer Nikotin) unter Konsumbedingungen als Zulassungsvoraussetzung Mechanismen, die den KonsumentInnen die bereits inhalierte Menge an Nikotin verdeutlichen (Überlegungen dazu:

- akustisches und/oder visuelles Signal, wenn die Nikotinmenge einer bestimmten Anzahl herkömmlicher Zigaretten entspricht;
- Vorgeschriebene Liquidgrößen, die in etwa einer Schachtel Zigaretten entsprechen;
- Warnung, wenn viel am Stück geraucht wird,
- ggf. auch programmierbare Höchstmenge pro Tag etc.)

aktuelle, objektive und verständliche Information der Bürgerinnen und Bürger über die bekannten Folgen des Konsums, auch im Vergleich zu Tabak-Produkten, über Bundesinstitutionen und ggf. Produktbeilagen

Generell meine ich, dass wir alle Möglichkeiten nutzen sollten, die Folgen von Nikotinabhängigkeit erheblich zu senken, ohne dass mit dem Zeigefinger die häufig unrealistische Abstinenz angemahnt wird.
Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Gerichten, Bundes-und Landesregierungen, Behörden und ExpertInnen zeigen, dass die vorliegende Rechtssituation für NutzerInnen wie Hersteller und Händler der e-Zigarette keine ausreichende Sicherheit gibt. Deshalb halte ich eine bundesrechtliche Klarstellung für erforderlich.

Freundliche Grüße
Cornelia Möhring

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