Impfpflicht: Welche Virusvariante erwarten sie im Herbst?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Michael W. •

Impfpflicht: Welche Virusvariante erwarten sie im Herbst?

Welcher Impfstoff wirkt gegen die neue Virusvariante im Herbst?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,  

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Impfnachweispflicht und Virusvarianten.  

Es ist derzeit nicht klar, welche Virusvariante im Herbst bzw. Winter 2022 und darüber hinaus vorherrschend sein wird. Expertinnen und Experten aus Virologie und Epidemiologie können nicht sagen, welche Mutationen des Coronavirus uns in der Zukunft erwarten werden. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am 21. März 2022 (die Sitzung und die Stellungnahmen der geladenen Expertinnen und Experten können Sie hier einsehen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen/884650-884650) wurde deutlich, dass nach bisherigem wissenschaftlichen Kenntnisstand Omikron nicht die letzte Evolutionsstufe des Virus ist und nicht ausgeschlossen werden kann, dass zukünftige Virusvarianten infektiöser und pathogener werden.  

Gleichzeitig hat die Anhörung aber auch deutlich gemacht, dass die gegen den Wildtyp des SARS-CoV-2 Virus entwickelten Impfstoffe auch bei den bisher aufgetretenen Virusvarianten eine hohe Schutzwirkung gegen schwere Krankheitsverläufe haben und es nicht zu erwarten ist, dass die Impfung gegen zukünftige Varianten ihre Schutzwirkung verliert. Zudem stehen angepasste Impfstoffe an die vorherrschende Omikron-Variante zur Verfügung. Die Bundesregierung stellt sicher, dass von diesem angepassten Impfstoff genügend Dosen bundesweit vorhanden sind, damit alle Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen das Virus impfen lassen wollen, auch geimpft werden können. 

Als Gesetzgeber sind wir aber dazu verpflichtet, die Bevölkerung und das Gesundheitssystem vor den Gefahren weiterer Wellen zu schützen. Zwar ist zu berücksichtigen, dass der körperlichen Unversehrtheit unter den grundrechtlich verbürgten Rechten ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerfGE 128, 282, 302). In diesem Zusammenhang ist auch das Risiko etwaiger Nebenwirkungen sowie die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe auf der einen Seite und das Risiko einer Infektion und eines schweren Krankheitsverlaufs auf der anderen Seite zu berücksichtigen. Dem stehen jedoch mit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems Gemeinwohlbelange gegenüber, die bereits für sich genommen überragend wichtig sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21, Rn. 176). Hinzukommt der Schutz anderer grundrechtlich geschützter Freiheiten der Möglichkeit, ohne pandemiebedingte Einschränkungen zu arbeiten, am Schulunterricht teilzunehmen oder eine Ausbildung zu erhalten sowie am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (Kunst, Kultur, Sport und andere Freizeitaktivitäten).  

Dabei ist auch zu beachten, dass für die durch die Europäische Kommission zugelassenen COVID-19 Impfstoffe die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe im Rahmen der Zulassung geprüft wurden. Auch nach Zulassung werden diese kontinuierlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sicherheit nach breiter Anwendung weiter überwacht. Bei allen zugelassenen Impfstoffen überwiegt der Nutzen der Impfung hinsichtlich der Verhinderung von COVID-19 einschließlich der von schweren Krankheitsverläufen deutlich die Risiken von sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfung (Wochenberichte des RKI abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html).  

Der Staat ist verpflichtet, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Die bisherigen Erfahrungen in der Pandemie haben gezeigt, dass das wiederholte Auftreten von Infektionswellen und insbesondere die Entstehung neuer Virusvarianten immer wieder drohten, das Gesundheitssystem zu überlasten. Auch in der Zukunft ist bei einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Gefährdung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu befürchten.   

Auch weiterhin hoffe ich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger für eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung entscheiden werden und sich so vor einem schweren oder tödlichen Verlauf einer Infektion mit dem Coronavirus schützen.  

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch jederzeit direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.  

Mit freundlichen Grüßen  

Ihre  

Dagmar Schmidt, MdB  

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