Frage an Daniel Freund bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Daniel Freund
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tim G. •

Frage an Daniel Freund von Tim G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Freund,
Sie gehören zu den Erstunterzeichnern einer gegen Ungarn gerichteten Online-Petition (https://www.change.org/p/european-commission-verteidigt-unsere-demokratie-in-der-corona-krise).
Ich hätte dazu ein paar Fragen:
Ist Ihnen die der genaue Text des kritisierten gesetzes bekannt? Wenn ja, können Sie vielleicht eine Quelle dafür nennen, möglichst auch in einer anderen Sprache als Ungarisch.
Kennen Sie die Stellungnahme der Ungarischen Justizministerin zu den Vorwürfen?
(z.B: auf Deutsch auf der Webseite der ung. Botschaft in Berlin https://berlin.mfa.gov.hu/asset/view/120532/VJ0324.pdf)
Welche Alternativen würden Sie der Ungarischen Regierung empfehlen, um auf demokratische Weise die aus ihrer sicht notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus vom Parlament legitimieren zu lassen?
Wann waren Sie zuletzt in Ungarn? Wann haben Sie außerhalb des Europäischen Parlaments zuletzt mit Ungarn gesprochen und worüber?
Wie lauten die Regelungen zur Verbreitung von Falschmeldungen in dem ungarischen Gesetz denn genau? Haben Sie eventuell eine Quelle, wo man das im Detail nachlesen kann?
Treffen die Behauptungen der ungarischen Justizministerin in der Stellungnahme zu, wonach die jetzigen Maßnahmen ausschließlich zur Bekämpfung der Corona-Krise vom Parlament verabschiedet wurden und sachlich auf diese beschränkt sind, ohne freilich einen konkreten Zeitpunkt zu nennen, weil den noch niemand kennt? Treffen ihre Darstellungen zu, wonach die Verlängerung der Maßnahmen nach den zunächst geltenden 15 Tagen nur dann automatisch verlängert werden, wenn das Parlament in Folge der Epidemie nicht handlungsfähig sein sollte? Treffen die Darstellungen von Frau Varga (der Justizministerin) zu, dass das Parlament selbst jederzeit diese Maßnahmen beenden und die Verordnungen der Regierung damit außer Kraft setzen kann?
Wenn die Darstellungen von Frau Varga zutreffen sollten, wo genau ist dann das Problem?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Fragen, ich werde versuchen auf alle, die Gesetzesreform inhaltlich betreffenden Aspekte ausführlich zu antworten.

Eine englische Übersetzung des Gesetzestextes finden Sie hier: https://hungarianspectrum.org/2020/03/21/translation-of-draft-law-on-protecting-against-the-coronavirus/ . Zusätzlich haben wir Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Grünen Fraktion, die fließend Ungarisch sprechen und somit mit dem Originaldokument arbeiten können.

Auch die Stellungnahme der ungarischen Justizministerin ist mir bekannt.

Ich denke, dass die ungarische Regierung verschiedene Möglichkeiten hätte, auch während einer Pandemie dafür zu sorgen, ihre Maßnahmen parlamentarisch zu legitimieren. Andere Parlamente haben bereits vorgemacht, wie dies geht. Ein paar Beispiele: Im Europäischen Parlament stimmen wir jetzt per Email ab. Natürlich ist dieses Verfahren noch ausbaufähig. Zum Beispiel könnte es noch sicherer gemacht werden. Aber es zeigt, dass unter besonderen Umständen eine Anwesenheit der Parlamentarier nicht zwingend notwendig ist, um ein demokratisches Prinzip zu sichern. Auch die deutsche Bundesregierung und viele Länderparlamente haben Regelungen gefunden, beschlussfähig zu bleiben, ohne dass sich alle Abgeordneten im Plenum aufhalten müssen. Noch wichtiger ist, dass gerade bei den schwierigen Maßnahmen (Einschnitte in persönliche Freiheiten, Rettungspakete) immer die Opposition eingebunden wurde und die Regierung trotz komfortabler Mehrheit nicht einfach alles alleine abgestimmt hat.

Die genauen Regelungen zur Verbreitung von Falschmeldungen finden Sie in der Übersetzung des Gesetzes in ‚Section 337‘. Paraphrasiert steht dort, dass das Verbreiten von Falschmeldungen im Zusammenhang mit der Ausnahmesituation mit ein bis fünf Jahren Haft bestraft wird. Das mag sich im ersten Moment wie eine vielleicht übertriebene, aber wirksame Maßnahme zur Eindämmung von unwahren Informationen anhören, muss aber im Kontext gesehen werden. In Ungarn ist die Pressefreiheit seit Jahren unter Druck. Seit die Regierungspartei Fidesz an der Macht ist, wurden die Medien immer weiter zentralisiert. Noch vor ein paar Wochen wurde bekannt, dass es bestimmte Themen gibt, u.a. EU Politik, über die staatliche Medien erst nach ausdrücklicher Erlaubnis berichten dürfen (https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/pressefreiheit-in-ungarn-greta-thunberg-auf-dem-index/25603620.html). Dieser Teil des Gesetzes baut nun noch höheren Druck auf (auch auf bisher unabhängige Medien). Vor allem, da dieser Teil des Gesetzes sehr vage gehalten wurde und es dem Ermessen der Regierung erliegt, ab wann etwas eine „Falschmeldung“ ist.

Der 15 Tage Zeitraum, auf den Sie sich in Ihrer Frage beziehen, ist der Zeitraum, nachdem ein Notstandsgesetz normalerweise erneuert werden müsste. Die Regierung argumentiert, dass dies unpraktisch sei, da das Parlament wegen des Virus nicht handlungsfähig sein könnte (dazu siehe oben). Tatsächlich ist das Gesetz so formuliert, dass der Notstand mit dem Ende der Epidemie vorbei sein soll. Wann genau dies jedoch der Fall ist entscheidet die Regierung selbst. Warum ist das problematisch? Auch im Jahr 2015 hatte Orban bereits einen Ausnahmezustand ausgerufen wegen der sogenannte „Migrationskrise“. Dieser Ausnahmezustand ist bis heute nicht aufgehoben worden, obwohl es schon Ende 2015 nur noch sehr wenige Geflüchtete gab, die nach Ungarn kommen wollten. Die Regierung hat also bereits gezeigt, dass sie keine Dringlichkeit sieht, Notstände auf die notwendige Zeit zu beschränken. Deshalb ist es wichtig, dass Notstandsgesetze immer ein Enddatum haben. Sollte die Situation sich bis dahin nicht verbessert haben, kann der Notstand parlamentarisch legitimiert verlängert werden.

Auch das Parlament hat rein theoretisch die Möglichkeit, den Ausnahmezustand zu beenden. Allerdings werden durch das Gesetz die Bedingungen dafür unerreichbar hoch angesetzt. Die ungarische Verfassung sichert unter normalen Umständen zu, dass das Parlament einen Notstand mit einer einfachen Mehrheit beenden kann. Durch das neue Gesetz geht dies nur noch mit einer 2/3 Mehrheit. Selbst wenn das Parlament diese Anzahl an Stimmen erreichen würde, könnte der ungarische Präsident, ein Freund Orbans, sich immer noch weigern, das Gesetz zum Aufheben des Notstands zu unterzeichnen.

Ich hoffe, ich konnte alle Ihre Fragen beantworten und deutlich machen, warum ich trotz der Einwände der ungarischen Justizministerin der Meinung bin, dass die Demokratie hier unnötig beschnitten wird, ohne dass dies konkret im Kampf gegen die Corona-Epidemie hilft.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Freund

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