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Gibt es eindeutige Belege dafür, dass die Alternative f.Deutschland und ihre Vorfeldorganisationen sowie Jugendorganisation die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung abschaffen wollen und können?

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Daniel Rinkert
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Frage von Jochen T. •

Gibt es eindeutige Belege dafür, dass die Alternative f.Deutschland und ihre Vorfeldorganisationen sowie Jugendorganisation die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung abschaffen wollen und können?

Warum stockt eigentlich das Prüfverfahren? Sie sind doch im Rechtsausschuss tätig.

Die Frage kam auf, als ich mich mit der Grundlage der Initiative "PRÜF" beschäftigte.

https://www.youtube.com/watch?v=eSgFEpI9ZDQ

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11. Dezember 2025, auf welche ich Ihnen gerne antworte.

Am 02. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese Entscheidung basiert auf einem über 1.000 Seiten umfassenden Gutachten, das eine die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei feststellt. Zwar hat das BfV aufgrund eines laufenden Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben und die Einstufung vorläufig ausgesetzt, doch die inhaltliche Bewertung bleibt bestehen. 

Verdeutlicht wird dies durch den veröffentlichten 17-seitigen Ausschnitt des Gutachtens durch die Plattform FragDenStaat: https://fragdenstaat.de/dokumente/271151-besonders-relevante-aussagen-des-afd-bundesverbands-bzw-afd-bundesvorstands/

Der Partei wird ein planvolles, verfassungswidriges Vorgehen bescheinigt, das sich gegen zentrale Prinzipien des Grundgesetzes richtet: gegen Menschenrechte, gegen das Demokratieprinzip, gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

Bereits zuvor, am 06. Februar 2024, bestätigte das Verwaltungsgericht Köln, dass die Jugendorganisation der AfD, die „Junge Alternative“ (JA), als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft werden darf. Die Richter attestieren der Organisation ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild – getragen von führenden Akteuren mit enger Anbindung an die Mutterpartei. Damit hat erstmals ein Gericht eine Verbindung zwischen der AfD und verfassungsfeindlichen Strukturen klar benannt.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir in der Vergangenheit immer wieder betont, dass jede Entscheidung zu einem Verbotsverfahren auf einer soliden Beweisgrundlage beruhen muss – gestützt durch die Arbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz, aber auch durch öffentlich zugängliche Quellen, nicht etwa auf Aussagen von V-Personen. Dieser Maßstab ist nun erfüllt.

Auch der bisherige Rechtsweg hat unsere Auffassung gestützt: Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das Oberverwaltungsgericht Münster haben bestätigt, dass die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Einzelne Landesverbände, insbesondere in Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wurden bereits als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Die Spaltung zwischen Landes- und Bundesebene ist inhaltlich nicht mehr haltbar.

Ein Verbotsantrag darf aber nicht isoliert erfolgen. Ich spreche mich ausdrücklich für ein gemeinsames Vorgehen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aus. Die Beweissammlung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern – sie muss koordiniert, sachlich fundiert und politisch getragen sein. Ein schlecht vorbereiteter Alleingang wäre ein Fehler. Ein starker, rechtsstaatlich einwandfreier Antrag ist das Ziel.

Zugleich haben wir in den vergangenen Jahren bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Rechtsstaat zu stärken: die Entziehung der Parteienfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien, die Verhinderung des Zugriffs auf zentrale Parlamentspositionen durch extremistische Kräfte, das neue Stiftungsgesetz, das verschärfte Waffenrecht, die Stärkung des Verfassungsschutzes, die Reform der Geschäftsordnung des Bundestags und nicht zuletzt die Verfassungsänderung zur Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Diese Schritte waren wichtig. Aber sie reichen nicht mehr aus.

Die AfD nutzt gezielt die demokratischen Institutionen, um ihre Aushöhlung voranzutreiben. Wenn wir diesem Treiben nicht mit der notwendigen Konsequenz entgegentreten, verspielen wir nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern auch die Schutzmechanismen unserer Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rinkert

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