Warum wird das PUEG nur für Pflegeheime beschlossen, nicht aber für Pflege WG's? Das ist das aus für Pflege Wg's, die sehr wichtig sind! Was werden sie dafür tun, das pflegeWg' s mit einbezogen werden
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage zu den Pflege‑Wohngemeinschaften (Pflege‑WGs) und zum Pflegeunterstützungs‑ und ‑entlastungsgesetz (PUEG).
Zunächst vorweg: Das PUEG ist ein Bundesgesetz, das zu Leistungserhöhungen in der Pflegeversicherung (z. B. Pflegegeld, Sachleistungsbeträge, Entlastungsbudget aus Kurzzeit‑ und Verhinderungspflege) und zur Stabilisierung der Pflegeversicherung dient. Es gilt einheitlich bundesweit und richtet sich an alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad – unabhängig davon, ob sie zu Hause, in einer Pflege‑WG oder in einer stationären Einrichtung versorgt werden. Das PUEG enthält keine speziellen gesonderten Leistungsregelungen ausschließlich für Pflege‑WGs, weil diese Leistungsrechte in der sozialen Pflegeversicherung bundesgesetzlich festgelegt werden und das Land hier nur begrenzte direkte Gestaltungsmöglichkeiten hat. Einer verbindlichen Abweichung oder speziellen Neuregelung für Pflege‑WGs seitens des Landes steht daher die bundesgesetzliche Zuständigkeit entgegen.
Gleichwohl ist es mir wichtig zu betonen, dass ich die Bedeutung von Pflege‑WGs ausdrücklich teile: Sie ermöglichen ein selbstbestimmtes, gemeinschaftliches Wohnen und pflegerische Versorgung – eine Form, die viele Menschen sehr schätzen und die gerade in unserem Land mit dem Wohn‑, Teilhabe‑ und Pflegegesetz (WTPG) als eine von mehreren unterstützten Wohn‑ und Versorgungsformen verankert wurde. Dieses Gesetz ist Teil der baden‑württembergischen Strategie zur Förderung vielfältiger Wohn‑ und Pflegeformen, damit Menschen im Alter möglichst lange selbstbestimmt leben können.
Ich sehe die Herausforderung darin, dass Pflege‑WGs aktuell nicht im Fokus der bundesgesetzlichen Leistungsregelungen stehen – was bei vielen Betroffenen und Angehörigen zu der berechtigten Wahrnehmung führt, dass diese Wohnform nicht ausreichend berücksichtigt wird. In meiner parlamentarischen Arbeit werde ich mich dafür einsetzen, dass bei bundesweiten Pflege‑Reformen auch die Interessen von Pflege‑WGs stärker mitgedacht werden, etwa indem Leistungsansprüche auf die besonderen Lebens‑ und Versorgungsbedingungen dieser Wohnform zugeschnitten werden. Innerhalb des Landes geht es außerdem darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Pflege‑WGs unterstützen, z. B. durch Förderprogramme, Vernetzungs‑ und Unterstützungsangebote.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Landtagsabgeordnete keine direkte Änderung des PUEG auf Bundesebene veranlassen kann – bundesgesetzliche Zuständigkeiten begrenzen hier den Handlungsspielraum des Landes. Gleichzeitig setze ich mich dafür ein, Ihre Anliegen in den entsprechenden politischen Debatten und Gremien zu vertreten.
Vielen Dank noch einmal für Ihre Rückmeldung und Ihr Engagement für diese wichtige Wohn‑ und Versorgungsform.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Evers, Kandidatin für den Landtagswahlkreis Freiburg I sowie direkt gewählte Landtagsabgeordnete
