Guten Tag Frau Kluckert, ich habe u.a. gelesen das in der überarbeiten Version des Tierschutzgesetzes es immernoch erlaubt ist Amputationen an Tieren ohne Betäubung durchzuführen. Was können Sie änder

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Daniela Kluckert
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Frage von Olivia H. •

Guten Tag Frau Kluckert, ich habe u.a. gelesen das in der überarbeiten Version des Tierschutzgesetzes es immernoch erlaubt ist Amputationen an Tieren ohne Betäubung durchzuführen. Was können Sie änder

Können Sie sich dafür einsetzen das wenigstens eine der grausamen Taten verboten wird?

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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Nachricht, für Ihr Engagement und Ihr Interesse am Tierschutz.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat einen Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz entwickelt, auf den eine Rekordzahl an Rückmeldungen von verschiedenen Verbänden sowie zahlreiche Änderungsanträge vom Bundesrat folgten. Diese Reaktionen zeigen, dass der Entwurf des BMEL noch erheblichen Überarbeitungsbedarf hat.

Das Gesetz steht nun am Beginn der parlamentarischen Beratung. Wir Freien Demokraten prüfen und begleiten dies natürlich sorgfältig. Unser Ziel ist ein Gesetz, das den Tierschutz in Deutschland verbessert und gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage der meist landwirtschaftlichen Tierhalter nicht gefährdet. 

In Ihrer Frage erkundigen Sie sich nach „Amputationen an Tieren ohne Betäubung“. Ich vermute, dass Sie hiermit die Themen „Enthornung“, also das Entfernen von Hörnern, und das „Kupieren“, wie zum Beispiel das Kürzen von Tierschwänzen, meinen. 

In der herkömmlichen Nutztierhaltung kann man heute noch nicht vollständig auf diese Maßnahmen verzichten, da es vielerlei Gründe zum Beispiel für das Schwanzabbeißen bei Schweinen gibt. Deshalb bringen pauschale Verbote hier auch den Tieren wenig. 

Durch die Einführung der neuen Tierhaltungskennzeichnung werden aber neue Anreize gesetzt, damit Nutztierhalter hierauf verzichten. Dort, wo diese Maßnahmen noch durchgeführt werden, gelten aber klare Regeln. In jedem Fall dürfen solche Maßnahmen nur von fachgeschultem Personal vorgenommen werden. 

Dort, wo das Kupieren ohne Betäubung stattfindet, zum Beispiel bei ganz jungen Ferkeln, ist es uns wichtig, dass diese Regelungen nur aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden werden. Das Enthornen von Kälbern darf nur noch mit Betäubung durch eine fachkundige Person geschehen.

Bei all diesem Regelungsbedarf ist es uns Freien Demokraten aber auch wichtig, über die deutschen Grenzen hinaus zu denken. Deutschland zählt bereits weltweit zu den führenden Nationen im Bereich Tierschutz. Die Praxistauglichkeit von Regelungen insbesondere in der Landwirtschaft ist daher auch ein Garant für die Tiere, dass ihre Haltung nicht einfach unter schlechteren Bedingungen ins Ausland verlegt wird. Deshalb setzen wir uns zudem für europaweite Mindeststandards ein, die sicherstellen, dass der Schutz der Tiere überall auf einem hohen Niveau bleibt, ohne kleinere und mittlere Betriebe zu überfordern.

Wir Freien Demokraten werden auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine entschiedene Stimme für die Interessen der Tiere, ihrer Halter und einen ausgewogenen Tierschutz sein. Dabei setzen wir uns dafür ein, dass Tierschutz und wirtschaftliche Praxis Hand in Hand gehen damit am Ende ein Gesetz entsteht, das sowohl den Schutz der Tiere verbessert als auch für die Betriebe umsetzbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Daniela Kluckert, MdB

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