Wann soll der Referentenentwurf zur amtsangemessenen Besoldung erscheinen?
Sehr geehrte Frau Ludwig,
wann beabsichtigt das BMI denn die Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur amtsangemessenen Alimentation?
Mit freundlichem Gruß
T. G.
Sehr geehrter Herr G.,
das Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigt weiterhin die Vorlage eines Referentenentwurfs, mit dem sowohl die gesetzliche Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene und damit die besoldungsrechtlichen Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) als auch die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die Bundesbesoldung und -versorgung geregelt werden sollen.
Da der jüngst ergangene Beschluss des BVerfG vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a., veröffentlicht am 19. November 2025) neue Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation macht, sind für die Erstellung des Referentenentwurfs zunächst neue Berechnungen notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden. Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig
